Gesundheit

ÖGHL begrüßt Entscheidung des dt. Bundesverfassungsgerichts zur Sterbehilfe

Mehr Selbstbestimmung für einen würdevollen Tod

Das mit Spannung erwartete Urteil stellt einen fundamentalen Durchbruch für ein Sterben in Würde dar. Durch die Aufhebung des verfassungswidrigen Sterbehilfe-Paragrafen tritt in Deutschland ab sofort wieder die bis zum 6. November 2015 gültige, menschenfreundlichere Rechtslage in Kraft.

Karlsruhe urteilt – was kommt danach?

Ob und wie weit soll die Hilfe zur Selbsttötung, entsprechend dem Zustand vor dem Verbotsgesetz von 2015, wieder erlaubt werden? Darüber entscheidet am 26. Februar das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe. Die öffentlichen und interne Reflexionen über die Bedeutung des Urteils und was danach kommt, sind im vollen Gange.

Der Verhandlungs­saal des Verfassungs­gerichts­hofs

Österreichische Gesellschaft für ein Humanes Lebensende (ÖGHL) nimmt Arbeit auf

Selbstbestimmter Tod in Würde

Mit Spannung wird die für 26. Februar angekündigte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe zum Selbstbestimmungsrecht am Lebensende erwartet. Dabei geht es nicht nur um die Aufhebung des Verbots ärztlicher Sterbehilfe (§ 217 StGB), sondern auch um die Legalisierung des Erwerbs des Betäubungsmittels Natriumpentobarbital (NaPB) in Fällen extremer Sterbensnot zum Zweck der Selbsttötung.

Apotheker Andreas Kersten mit seinem Verteidiger

Darf ein Apotheker die Herausgabe der "Pille danach" aus Gewissensgründen verweigern?

Weil er findet, dass sie "ein Angriff auf das Recht zu leben" sind, weigerte sich der frühere Betreiber einer Apotheke in Berlin-Neukölln, dieses und andere Verhütungsmittel herauszugeben. Außerdem belehrte er seine Kunden in selbst gedruckten Beipackzetteln ungefragt über die Lebensbereicherung durch Kinder. Bis auf eine Warnung wegen eines Datenschutzverstoßes blieb das Handeln des Apothekers jedoch bis jetzt vor Gericht folgenlos.

Homöopathisches Urteil in Darmstadt

Urteil ohne Wirkstoff

Das Landgericht Darmstadt hat ein wahrhaft homöopathisches Urteil gefällt: Eines, in dem Logik in nur so geringem Maße vorhanden ist, dass sie nicht mehr nachweisbar ist. Ein Kommentar.

Alle Kinder haben das Recht auf genitale Unversehrtheit

Jérôme Segal und Viola Schäfer haben einen Fachartikel mit dem Titel "Alle Kinder haben das Recht auf genitale Unversehrtheit" verfasst, der im Dezember veröffentlicht wurde. Mit freundlicher Genehmigung der Autoren veröffentlicht auch der Humanistische Pressedienst diesen Text.

Rezension

Weibliche und männliche Genitalbeschneidung im Vergleich

Während die weibliche Form in der westlichen Welt als schwere Körperverletzung geächtet wird, gilt die Vorhautentfernung bei Jungen und Männern als harmlos, wenn nicht sogar als medizinisch sinnvoll. Melanie Klinger setzt sich in "Intime Verletzungen" mit den vielfältigen Aspekten und Hintergründen genitalverändernder Praktiken auseinander.

Jens Spahn (CDU)

Gesundheitsminister Spahn verweigert weiter

Gesundheitsminister Spahn begeht nach Ansicht von Fachleuten seit 2018 offenen Rechtsbruch: Er versagt Schwerstkranken den Zugang zu Suizidmitteln – entgegen eines letztinstanzlichen Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes. Spahn weigert sich zudem, sein Vorgehen transparenter zu machen. Der Humanistische Verband Deutschlands (HVD) kritisiert dies aufs Schärfste.