Gesundheit

Jens Spahn (2018)

Gesundheitsminister Spahn blockt weiter

Transparenz: Fehlanzeige

Heute melden große und überregionale Medien, was hpd-Lesern schon längst bekannt ist: Gesundheitsminister Spahn begeht offenen Rechtsbruch. Mit der Anweisung des Ministers an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), den Zugang zu tödlichen Medikamenten für schwerstkranke Patienten entgegen eines höchstrichterlichen Urteils zu versagen.

Wie helfen,­ wenn jemand ­eher sterben möchte?

Der 2015 eingeführte "Suizidhilfeverhinderungs-Paragraf" 217 StGB (Strafgesetzbuch) dürfte bald keinen Bestand mehr haben. Dann wären ohne diese Kriminalisierung wieder verschiedene humanistische und ärztliche Angebote zur Suizidhilfe, -beratung und -begleitung möglich. Doch welche Auflagen könnte das Bundesverfassungsgericht damit verbinden und wem soll geholfen werden dürfen?

Jens Spahn (2018)

CDU-Anhänger akzeptieren vermeidbares Leid

Am 9. Dezember 2019 strahlt Das Erste die Dokumentation "Sterbehilfe – Politiker blockieren, Patienten verzweifeln" aus. Geschildert wird unter anderem die Leidensgeschichte des 49-jährigen, an multipler Sklerose erkrankten Harald Mayer. Herr Mayer ist aus ärztlicher Sicht austherapiert, eine Besserung seiner Situation quasi ausgeschlossen, seine weitere körperliche Degeneration vorprogrammiert. 

Podiumsdiskussion in Berlin

Steht der Paragraph 217 StGB auf der Kippe?

Erst am Montag sendete die ARD eine Reportage über verhinderte Sterbehilfe in Deutschland und das unsägliche Leid der Betroffenen. Insbesondere auch der offene Rechtsbruch, den Gesundheitsminister Spahn mit seiner Anordnung an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) beging, die Anträge Schwerstkranker entgegen höchstrichterlichem Beschluss, den Kauf von Natrium-Pentobarbital (NaP) in "extremen Notlagen" zu verwehren, erregt die Menschen.

Das Urteil gegen die Ärztin Kristina Hänel

"Mehr Unklarheiten als Klarheiten"

Der gestrige Prozess gegen Kristina Hänel zeigt, wie Ärzt*innen den Abtreibungsgegner*innen durch den §219a StGB weiterhin schutzlos ausgeliefert werden. Die Gießener Ärztin wurde durch ihren Kampf für das Informationsrecht von ungewollt Schwangeren bekannt. Gestern wurde sie vor dem Landgericht Gießen zum dritten Mal nach §219a StGB verurteilt. 

Die Folgen des 12. Dezember 2012

Der hohe Preis für sieben Jahre Beschneidungsgesetz

In der kurzen Debatte im Jahr 2012 wurden sämtliche auch noch so sachlich und fundiert aufgeführten Bedenken gegen eine gesetzliche völlige Schutzlosstellung von Jungen gegen nicht-therapeutische Vorhautamputationen mit mehr oder weniger einem Totschlagargument verworfen: mit vermeintlich unzumutbaren Folgen, wenn man nicht schnellstens ein solches Spezialgesetz zur Legalisierung der Vorhautamputation männlicher Kinder verabschieden würde.

"Jungfrau" Maria

Eine anatomische Betrachtung

Der Mythos der Jungfräulichkeit

Der Mythos, es gäbe die relevante Eigenschaft, "Jungfrau" zu sein, ist in vielerlei Hinsicht schädlich. In einem Kommentar, der in den sozialen Netzwerken viel Aufsehen erregte, erklärt die Ärztin Dr. Verena Brown, warum man bereits anatomisch keine Unterschiede zwischen "Jungfrauen" und "Nicht-Jungfrauen" feststellen kann und es sich auf der wissenschaftlich-faktischen Ebene um einen Mythos mit weitreichenden Konsequenzen handelt.