Bremen regelt religiöse Symbole bei der Polizei
In Bremen und Bremerhaven dürfen Polizisten bei bestimmten Einsätzen keine sichtbaren religiösen oder weltanschaulichen Symbole und Kleidungsstücke tragen. Das sieht eine Verordnung vor.
Die Vorschrift gilt laut Entwurf für „Polizistinnen und Polizisten bei Streifen, Kontrollen, Vernehmungen und allen anderen Einsätzen mit Bürgerkontakt (…). Das betrifft das Kreuz ebenso wie Kopftuch, Kippa oder Turban.“ Im Innendienst sollen religiöse Kleidung und Symbole weiterhin grundsätzlich erlaubt bleiben. Politische Symbole sind dagegen weiterhin verboten. Die Verordnung soll bald in Kraft treten.
Damit reagiert das Bremer Innenressort auf den Fall eines Angehörigen der Sikh-Religion, der als Polizeianwärter mit Turban (Dastar) zur Vereidigungsfeier erschien (der hpd berichtete). Der Turban ist ein religiöses Symbol seiner Glaubensgemeinschaft. Während der Praxisphase seines Studiums verlangten die Vorgesetzten und das Bremer Polizeipräsidium von dem Anwärter, bei Einsätzen mit Bürgerkontakt den Turban abzunehmen. Weil er sich weigerte, wurde er in den Innendienst versetzt. Darin sah er seine Ausbildungs-, Religions- und Berufsfreiheit beschnitten und zog vor das Verwaltungsgericht, wo man ihm Recht gab. Für einen so erheblichen Eingriff in die Grundrechte gebe es keine Rechtsverordnung des Innenressorts, so die Richter.
Die neue Vorschrift soll diese Lücke schließen. „Unsere Polizei ist für alle Menschen in Bremen und Bremerhaven da. Egal, woran sie glauben“, erklärte dazu Innensenatorin Eva Högl. „Wenn eine Polizistin an der Tür klingelt, dann zählt die Uniform. Sie steht für einen Staat, der niemanden bevorzugt.“ Weiter betonte Högl ausdrücklich, dass es sich um keine Entscheidung gegen den Glauben handele. Religion habe nach ihrer Ansicht ihren Platz bei der Polizei. Jedoch: „Im Einsatz tritt die Person hinter ihr Amt zurück. Nur so entsteht Vertrauen.“