In Bremen könnten Polizisten künftig neben der klassischen Schirmmütze auch einen Turban tragen. Ein Polizeianwärter, der der Sikh-Religion angehört, erschien zur Vereidigungsfeier mit Turban, einem religiösen Symbol seiner Glaubensgemeinschaft. Das hat in dem Stadtstaat eine Debatte um staatliche Neutralität ausgelöst. Die Juristin Jessica Hamed vom Institut für Weltanschauungsrecht (ifw) ordnet die Debatte vor dem Hintergrund der Polizei als neutralem Träger des Gewaltmonopols ein.
Derzeit gibt es in Bremen keine Vorschrift, die das Tragen religiöser Kopfbedeckungen im Polizeidienst ausdrücklich verbietet. Um dies zu ändern, kündigte der damalige Innensenator des Landes, Ulrich Mäurer (SPD), bereits im Mai 2025 eine "Rechtsverordnung zum Tragen religiöser Kopfbedeckungen" an. Auch der innenpolitische Sprecher der SPD, Kevin Lenkeit, betonte die Notwendigkeit einer klaren Regelung. Doch gibt es in dieser Frage noch keine Einigung. In dem Stadtstaat regieren die Sozialdemokraten in einer Koalition mit Grünen und Linken. Und bei beiden Juniorpartnern stößt die SPD-Initiative auf klare Ablehnung. So verwarfen sie alle Bemühungen Mäurers um Einigung, zuletzt auch einen Kompromissvorschlag. Dieser hätte den Polizisten im Innendienst eine religiöse Kopfbedeckung erlaubt, nur im Außendienst mit Bürgerkontakt wäre die Schirmmütze Pflicht.
Doch Grünen und Linken ging das nicht weit genug. Der innenpolitische Sprecher der Grünen-Fraktion in der Bürgerschaft, Michael Labetzke, sah darin ein "striktes Festhalten an Regeln aus Bismarcks Zeiten". Mit einer offenen Regelung würde man dagegen ein wichtiges Zeichen für eine diverse Gesellschaft senden. Ins gleiche Horn bläst die Linke: Ihr Vorsitzender Nelson Janßen forderte, dass sich die zunehmende Diversität in der Gesellschaft auch in der Repräsentanz des Staates wiederfinden müsse.
Doch ist dies vereinbar mit einem weltanschaulich neutralen Staat? Zu dieser Frage nimmt Juristin Jessica Hamed, stellvertretende Direktorin beim Institut für Weltanschauungsrecht (ifw) Stellung: "Mit Uniform, Bewaffnung und weitgehenden hoheitlichen Eingriffsbefugnissen tritt die Polizei als Organ staatlicher Gewalt auf. Sichtbare religiöse Symbolik in diesem Rahmen kann den Eindruck erwecken, der Staat trete religiös positioniert auf; diese Außenwirkung ist neutralitäts- und vertrauensrelevant. Vertrauen in die Polizei beruht wesentlich auf dem Eindruck strikter Unparteilichkeit. Bürger*innen müssen darauf vertrauen können, dass polizeiliches Handeln weltanschaulich ungebunden erfolgt."
Sichtbare Religionszugehörigkeit könne – auch wenn hierfür keine tatsächliche Grundlage bestünde – Zweifel auslösen, so Hamed weiter. "Wird jemand derselben Religion milder behandelt? Wird jemand anderer Religionszugehörigkeit strenger kontrolliert? Besteht ein kultureller oder religiöser Bias? Vertrauen hängt dabei nicht nur an der inneren Haltung, sondern vor allem an der wahrnehmbaren Neutralität."
Der wahrgenommenen Überparteilichkeit komme gerade in Konfliktlagen eine besondere Bedeutung für die Akzeptanz polizeilicher Entscheidungen zu. Wie Hamed betont, gehe es nicht darum, religiöse Menschen aus dem Polizeidienst fernzuhalten. "Im Außendienst muss die Polizei als neutraler Träger des Gewaltmonopols auftreten. Deshalb können für die Polizei strengere Anforderungen gelten als für Verwaltungsangestellte ohne unmittelbaren Bürgerkontakt. Bürger*innen dürfen zudem erwarten, dass ihnen der Staat in einer Zwangssituation (Kontrolle, Durchsuchung, Festnahme) ohne religiöse Zuschreibung gegenübertritt. Wer dem Staat in solchen Situationen faktisch ausgeliefert ist, kann religiöse Symbolik als Machtzeichen wahrnehmen."
Auch die neue Innensenatorin Eva Högl (SPD) fordert ein einheitliches, neutrales Erscheinungsbild bei der Polizei. Die Bevölkerung müsse darauf vertrauen können, dass Polizisten unparteiisch handeln; dieses Vertrauen könne durch religiöse oder politische Symbole in der Uniform beschädigt werden: "Polizistinnen und Polizisten tragen Waffen, sie können Menschen festnehmen, sie greifen in Grundrechte ein. Das ist staatliche Gewalt. Und der Staat muss weltanschaulich neutral sein – das ist ein Kernprinzip unserer Verfassung." Die Frage, wann mit einer Regelung zu rechnen ist, die für alle Beteiligten Klarheit schafft, lässt Högl offen. "Wir prüfen verschiedene Wege."







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