Bayern

Humanistische Union kritisiert Urteil des Bundesverwaltungsgerichts

Kreuze in bayerischen Amtsstuben sind nicht neutral!

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) entschied am 19. Dezember 2023, dass das Aufhängen von Kreuzen in bayerischen Behörden nicht der staatlichen Pflicht zu religiös-weltanschaulicher Neutralität widerspreche. 2018 hatte Ministerpräsident Markus Söder per Verwaltungsvorschrift verfügt, dass im Eingangsbereich eines jeden Dienstgebäudes als Ausdruck der geschichtlichen und kulturellen Prägung Bayerns gut sichtbar ein Kreuz anzubringen sei. Die Humanistische Union hält diese Pflicht für verfassungswidrig und kritisiert das Urteil des BVerwG.

Zur gestrigen Entscheidung zum Kreuzerlass in Bayern

Söder und das Bundesverwaltungsgericht interpretieren das Kreuz neu

Gestern hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig über den sogenannten Kreuzerlass entschieden, der 2018 vom Bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder verkündet wurde. Es gebe keinen Anspruch auf Entfernung von Kreuzen in Dienstgebäuden des Freistaats Bayern, so das Gericht in einer Pressemitteilung. Geklagt hatten der Bund für Geistesfreiheit München und Bayern. Letzterer äußerte sich seinerseits in einer Pressemitteilung zum Urteil.

Das Bundesverwaltungsgericht im Reichsgerichtsgebäude in Leipzig.

Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichs heute

Klage gegen Söders Kreuzerlass

Heute wird das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig über die Klage des Bundes für Geistesfreiheit München (bfg München) und des Bundes für Geistesfreiheit Bayern (bfg Bayern) entscheiden. Der bfg München fordert die Aufhebung des Kreuzerlasses beziehungsweise des Paragrafen 28 der Allgemeinen Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaats Bayern (AGO) und die Abnahme der Kreuze.

Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht

Klage gegen Söders Kreuzerlass

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hatte am 1. Juni 2022 die Klagen des Bundes für Geistesfreiheit München (bfg München) und Bayern (bfg Bayern) sowie von 25 Einzelpersonen abgewiesen. Gleichzeitig hat das Gericht die Revision zum Bundesverwaltungsgericht für den bfg München und den bfg Bayern zugelassen. Da beide Körperschaften des öffentlichen Rechts an ihrer Klage festhalten, wird nun morgen vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt.

Bayern

Totensonntag: Wider das Tanzverbot an "stillen Tagen"

Trotz Musik- und Tanzverbots in Bayern feiert der Bund für Geistesfreiheit München (bfg München) am kommenden Totensonnstag fünf Partys gegen Tanzverbote und Stille Tage. Auch die Partei der Humanisten (PdH) und der Bund für Geistesfreiheit (bfg) Nürnberg in Bamberg rufen zu einer Demonstration gegen religiöse Bevormundung in Form von gesetzlichen Tanz- und Feierverboten an bestimmten christlichen Feiertagen auf.

Online-Veranstaltung des HVD Bayern

Professioneller Umgang mit Verschwörungstheorien, Irrationalität und Denkfehlern

Am kommenden Donnerstag, 23. November, ist ab 20:15 Uhr der Philosoph Dr. Andreas Edmüller zu Gast im "Humanistischen Campus" des HVD Bayern. "Aufklärung statt Alarmismus!" lautet das Motto, unter dem er – im Rahmen einer Online-Buchvorstellung – einen professionellen Umgang mit Verschwörungstheorien, Irrationalität und Denkfehlern anregt. Der Referent ist vielfacher Sachbuchautor und gleichzeitig Beirat des HVD Bayern.

Symbolbild

Zwölf Veranstaltungen an sog. Stillen Tagen im November 2023 in München

Feiern gegen Tanzverbote!

Trotz Musik- und Tanzverbots in Bayern wird der Bund für Geistesfreiheit München (bfg München) an drei sog. "Stillen Tagen" im November 2023 in verschiedenen Münchner Clubs feiern. Er lädt alle Menschen herzlich dazu ein. Einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist es zu verdanken, dass an "Stillen Tagen" wie Allerheiligen, dem Volkstrauertag oder dem Totensonntag ein buntes Programm mit Musik und Tanz stattfindet kann.

Wertevermittlung in der Schule

Das Fach Ethik ist dem konfessionellen Religionsunterricht vorzuziehen

Der Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach hat nur durch enormen Druck der Kirchen Eingang in das Grundgesetz gefunden. Doch selbst manchen Historikern ist nicht bekannt oder bewusst, dass die Konflikte im Parlamentarischen Rat so weit eskalierten, dass die Verabschiedung des Grundgesetzes in Gefahr geriet. 75 Jahre nach Beginn der Verhandlungen der 65 stimmberechtigten Mitglieder des Parlamentarischen Rates sprach Ernst-Günther Krause vom Bund für Geistesfreiheit (bfg) Bayern mit dem Bonner Ethiker Prof. Dr. Hartmut Kreß über die langfristigen Folgen von Artikel 7 Absatz 3 Grundgesetz.