Urteil: Atheisten haben kein Recht auf Ethik
FREIBURG. (hpd) Das Recht auf staatlich garantierten Religionsunterricht steht im Grundgesetz, ein Recht auf Ethikunterricht lässt sich nirgends herleiten. Die Verfassung will Atheisten diskriminieren. So urteilte am Freitag das Verwaltungsgericht Freiburg. Es wies die Klage einer konfessionsfreien Mutter ab. Sie hatte eine ethisch-moralische Bildung für ihre nichtreligiösen Kinder als verfassungsrechtlich gesicherten Anspruch gesehen. Dem erteilten die Richter eine klare Absage. Die Klägerin erklärte, in Berufung gehen zu wollen.