Sexuelle Selbstbestimmung

Symbolbild

Online-Kongress: 150 Jahre Paragraph 218

Seit mittlerweile 150 Jahren gibt es den Paragraphen 218, der Schwangerschaftsabbrüche prinzipiell zur Straftat erklärt, die nur unter bestimmten Bedingungen nicht verfolgt wird. Ein Fachkongress, der online stattfindet, beschäftigt sich ab Ende der Woche zwei Tage lang mit der Geschichte, der aktuellen Situation und Veränderungsmöglichkeiten rund um diese Abtreibungsregelung. Anmeldeschluss ist am morgigen Abend.

Das Parlamentsgebäude in Budapest.

Ungarn

Orbàn versucht Machterhalt über Unterdrückung von LGBTQIA+

Stehen Wahlen an, heißt es im Gespräch zu bleiben und zu versuchen, Mehrheiten hinter sich zu bringen. Für 2022 sind in Ungarn Parlamentswahlen angesetzt. Der amtierenden rechten Fidesz-Partei steht diesmal ein Bündnis aus acht Oppositionsparteien gegenüber. Ministerpräsident Victor Orbán versucht, bei Rechten und Konservativen Stimmen einzufangen, indem LGBTQIA+-Rechte weiter eingeschränkt werden. So soll unter anderem in Schulen und Medien, die sich an Jugendliche richten, nur mehr heterosexuelle Sexualität vorkommen. Für Menschenrechtsorganisationen eine Katastrophe.

"Medical Students for Choice"

Prozessbeginn heute:

Erneut Anklage gegen Frauenarzt wegen Verstoßes gegen Paragraph 219a

Der Frauenarzt Detlef Merchel aus Nottuln hat sich heute ab 10:45 Uhr vor dem Amtsgericht Coesfeld (Münsterland) zu verantworten. Von Abtreibungsgegnern angezeigt wird im bevorstehenden Prozess wieder einmal der Verdacht, gegen Paragraph 219a verstoßen zu haben, verhandelt. Das Vergehen: Der Frauenarzt informiert auf seiner Webseite sachlich, dass und wie er Schwangerschaftsabbrüche durchführt.

Kristina Hänel

Solidarität mit Kristina Hänel

"Kampf für Selbstbestimmung von Frauen geht in die nächste Runde"

Der Kampf um die Streichung des Paragraphen 219a geht in die nächste Runde: Am Dienstag, 19. Januar 2021, hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main die Revision der Ärztin Kristina Hänel verworfen, das Urteil ist damit rechtskräftig. Hänel kündigte an, nun Verfassungsbeschwerde gegen Paragraph 219a einzulegen. Der Bundesverband des Humanistischen Verbands Deutschlands (HVD) erklärt seine Solidarität mit der Gießener Ärztin und fordert erneut die ersatzlose Streichung des Paragraphen 219a.

Giordano-Bruno-Stiftung unterstützt die Ärztin Kristina Hänel

Sachliche Informationen über Abtreibungen sind keine Werbung!

Die Ärztin Kristina Hänel darf nicht mehr über Schwangerschaftsabbrüche informieren – die Giordano-Bruno-Stiftung schon! Die gbs hat daher die Website "abtreibung-info.de" veröffentlicht, auf der die ursprünglichen Informationen von Hänels Homepage sowie weitere wichtige Hinweise zum Schwangerschaftsabbruch zu finden sind.

"Marsch für das Leben" 2018

Staatliche Richtline fordert Anti-Abtreibungstag an bayerischen Schulen

In einer "Richtlinie für die Familien- und Sexualerziehung" schreibt die bayerische Landesregierung den Schulen einen jährlichen "Aktionstag für das Leben" vor. Dem hpd erklärte das Kultusministerium, dass damit bei den Kindern die Verantwortung vor dem ungeborenen Leben geweckt werden solle. Den Vorwurf, eine staatliche Anti-Abtreibungskampagne zu betreiben, weist das Ministerium zurück.