Oberstes Gericht Mexikos: Totale Abtreibungsverbote sind verfassungswidrig

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Demonstration anlässlich des internationalen Tages des Rechts auf Schwangerschaftsabbrüche am 28. September 2019 in Mexico City
Demo für die Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen in Mexico City

Bisher gab es in Mexikos Bundesstaaten unterschiedliche Gesetzgebungen zur Abtreibung. Verbot mit wenigen Ausnahmen in den einen Bundesstaaten, regulierte, aber entkriminalisierte Abtreibung in immer mehr anderen. Das oberste Gericht entschied nun, dass totale Abtreibungsverbote verfassungsfeindlich sind. Die Entscheidung wird von Menschenrechtsorganisationen begrüßt, während die Kirche sie kritisch sieht.

Anfang 2020 saßen noch 120 Frauen wegen Abtreibung im Gefängnis. Eine unhaltbare Situation nicht nur, weil regulierte Abtreibungen in einigen Bundesländern Mexikos bereits seit Jahren legal möglich sind, während andere sie unter Strafe stellen, sollte die Schwangerschaft nicht zum Beispiel das Leben der schwangeren Person gefährden oder Konsequenz einer Vergewaltigung sein. Auch das oberste Gericht, die Suprema Corte de Justicia de la Nación, hatte bereits im vergangenen Jahr die Kriminalisierung von Abtreibung als Verletzung der Menschenrechte von Frauen und Hindernis bei der Gleichberechtigung dargestellt.

Mit der nicht einstimmigen Entscheidung vom 7. September nun hat das oberste Gericht totale Abtreibungsverbote als verfassungswidrig eingestuft. In seiner Erklärung hebt es Artikel 196 des Strafgesetzbuches des Bundesstaates Coahuila auf. Dieser sah Gefängnisstrafen für Frauen, die abtrieben, beziehungsweise diejenigen, die den Schwangerschaftsabbruch nach dem Willen der Frauen bei ihnen durchführten, vor. Das Verbot verletze das Recht von Frauen und schwangeren Personen.

Obwohl das oberste Gericht in seiner Erklärung auch die Schutzwürdigkeit des Fötus mit fortschreitender Schwangerschaft anführt, dürfe auch der Schutz der reproduktiven Rechte von Frauen und schwangeren Personen nicht missachtet werden. Ein totales Verbot sei also verfassungswidrig.

In die Entscheidung bezog das Gericht auch weitere Artikel wie 198 und 199 ein, die eine medizinisch betreute Abtreibung sowie einen straffreien Abbruch in Folge einer Vergewaltigung nach der 12. Woche verboten. Richtlinien für Regulierungen legte das oberste Gericht nicht fest. Die Entscheidung jedoch ist bindend für alle Richter*innen, sowohl auf bundes- als auch auf lokaler Ebene, die in Zukunft über Schwangerschaftsabbrüche urteilen müssen.

Wie um den historischen Charakter der Entscheidung zu unterstreichen und tatsächlich ein Augenmerk auf Menschenrechte zu setzen, hob das oberste Gericht Artikel 224, Absatz II auf. Dieser sah eine geringere Strafe für Vergewaltigungen vor, wenn sie unter Ehepaaren, Geliebten oder eingetragenen Partner*innen vorkamen. Das Gericht ordnete dies als Diskriminierung – besonders von Frauen – ein.

Menschenrechtsorganisationen und Feminist*innen feiern das Urteil, wird es doch einer Million illegalen und medizinisch nicht begleiteten Abtreibungen, von denen ein Drittel mit Komplikationen endete, ebenso ein Ende setzen wie der Verurteilung und Inhaftierung derer, die einen Abbruch benötigen oder ihn durchführen.

Die katholische Kirche dagegen kritisiert die Entscheidung. Sie lasse Frauen mit der Schwangerschaft und der Entscheidung darüber allein. Männer und Föten zählten nicht. Sie ruft Katholik*innen dazu auf, zusammenzuhalten, sich zu organisieren und ihren Kindern Respekt vor dem Leben beizubringen.

Eine weitere Gerichtsentscheidung, die erklärt, dass Staaten nicht definieren könnten, wann das menschliche Leben beginne und dass ein Fötus, auch wenn sein Schutz anerkannt sei, nicht dieselben Rechte haben könne wie bereits Geborene, lässt auf fortschrittliche Gesetzgebungen in Bezug auf reproduktive Rechte hoffen.

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