Protestaktion gegen chemische Unterwerfung vor dem Landgericht Berlin

„Frank S. ist kein Einzelfall“

Heute ist der nächste Verhandlungstag gegen Frank S. vor dem Berliner Landgericht in Moabit. Er soll viele Frauen betäubt, vergewaltigt und das Ganze auf Datenträgern festgehalten sowie teilweise weiterverbreitet haben.

K.o.-Tropfen in Getränk

Der Prozess gegen Dominique Pelicot und seine Mittäter schlug weltweit Wellen − zu Recht. In Berlin steht aktuell Frank S. vor Gericht, angeklagt laut Landgericht Berlin wegen „Vergewaltigung, gefährlicher Körperverletzung, Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen“. Auf mehreren Festplatten in Frank S.' Wohnung fand die Polizei Aufnahmen von sexualisierter Gewalt an 59 Frauen, die zuvor betäubt worden waren. Die Vergewaltigungen von 14 Frauen hat S. bereits gestanden. Der Aufschrei ist bisher verhältnismäßig klein.

Frank S., Marvin S., Dominique Pelicot, die „Cornell 7“ − sie sind keine Einzelfälle. Allein in Deutschland laufen aktuell mehrere Verfahren von großem Ausmaß, einige Urteile sind bereits gefallen. München, Hannover, Erfurt, Bochum, Dresden, Frankfurt, Augsburg. Die Tatmuster ähneln sich meist: Immer gab es Videoaufnahmen der Gewalttaten, die mit anderen Männern geteilt wurden, in Chatgruppen, Foren oder auf Pornoseiten. Die betroffenen Frauen waren Partnerinnen, Dates oder Bekannte der Täter. Sie tragen die Folgen der Gewalt möglicherweise ein Leben lang.

„Wir dürfen den Blick nicht abwenden, auch wenn vieles daran uns erschüttert: die Brutalität, die Skrupellosigkeit, die Menge von Mitwissern und Gleichgesinnten, die offenbar problemlos zu finden waren, die scheinbar harmlose Fassade“, sagt Sina Tonk, Bereichsleiterin Referate bei Terre des Femmes (TdF).

Heute ist der nächste Verhandlungstag gegen Frank S. im Berliner Landgericht in Moabit. Die Öffentlichkeit ist zugelassen. Terre des Femmes ist seit 8:30 Uhr vor Ort und ruft dazu auf, gemeinsam Solidarität mit Betroffenen zu zeigen, um Täter wissen zu lassen, dass sie gesehen werden. „Täter und ihre Netzwerke müssen in den Blick und in die Verantwortung genommen werden. Im Gerichtssaal, in den Medien, in Gesellschaft und Politik. Gisèle Pelicot und Claudia Wuttke sind Ausnahmen – nicht die Gewalttaten, die ihnen angetan wurden, sondern ihr öffentlicher Umgang damit ist außergewöhnlich, und verdient höchsten Respekt. Die meisten Betroffenen können und wollen nicht öffentlich auftreten, und es ist auch nicht ihre Aufgabe. Damit die Scham die Seite wechselt, muss Sichtbarkeit hergestellt werden, aber nicht von den Betroffenen, sondern von uns allen.“

TdF fordert, beim Thema chemische Unterwerfung Beweise zu sichern, bevor sie verschwinden (vertrauliche Spurensicherung bei Verdacht auf sexualisierte Gewalt und toxikologische Untersuchungen bundesweit schnell und kostenlos), die Verjährungsfrist für Vergewaltigung auf mindestens 20 Jahre zu verlängern, Geltung für „Nur Ja heißt Ja“ im deutschen Sexualstrafrecht, Aufklärung und Prävention gegen K.o.-Tropfen, dass Fotos und Videos sexualisierter Gewalt weder hergestellt noch verbreitet werden dürfen – auch der Besitz solcher Videos soll strafbar sein – und dass zur Rechenschaft gezogen wird, wer in Chatgruppen mitliest und nichts dagegen unternimmt, wenn sexualisierte Gewalt geplant wird.

Auf der Seite des Landgerichts Berlin ist öffentlich einsehbar, wann und wo Prozesstage stattfinden. Das Aktenzeichen lautet 501 KLs 14/26.
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