Gislinde Nauy

Artikel der Autorin

Symposium zur Genitalen Autonomie

KÖLN. (hpd) Die Beschneidung von Jungen ist in Deutschland seit dem Inkrafttreten des §1631d BGB im Dezember 2012 gesetzlich erlaubt. Dass die Debatte, die im Vorfeld dieser Entscheidung des Gesetzgebers angestoßen worden war, damit nicht beendet ist, zeigte eine eintägige Veranstaltung in der letzten Woche in Köln.