Dieter Bender

Artikel des Autoren

Hessischer Landtag im Wiesbadener Stadtschloss

Kein Gottesbezug in die hessische Verfassung

Die Verfassung des Landes Hessen, die 1946 per Volksabstimmung beschlossen wurde, enthält keinen Gottesbezug. Bei der Formulierung der Verfassung hatte man bewusst darauf verzichtet, obwohl die ganz überwiegende Mehrzahl der Hessen damals einer der christlichen Kirchen angehörte. Bei der Volkszählung 1950, der ersten nach dem 2. Weltkrieg, waren 64,2% der hessischen Einwohner evangelisch, 32,2% katholisch und weniger als 3,7% Konfessionsfrei. Bei der Volkszählung 2011 lag der Anteil der Religionsfreien in Hessen bereits bei 27,1% und er steigt weiter an.