Gita Neumann

Die Autorin studierte Sozialwissenschaft, Philosophie und Psychologie an der Universität Bochum und der FU Berlin. Als Referentin des Humanistischen Verbandes Deutschlands (HVD) in Berlin und Medizinethikerin (AEM Göttingen) ist sie häufig zu Themen wie Humanes Sterben / Patientenverfügung in Presse, Funk und Fernsehen präsent. Sie hat für den HVD Stellungnahmen auf Anfrage des Gesundheitsausschusses des Dt. Bundestages zum Hospiz- und Palliativgesetz sowie des Bundesverfassungsgerichtes zum  § 217 StGB verfasst.

Artikel der Autorin

Gita Neumann und Dr. Christoph Turowski im Gespräch

"Weil ich dem erklärten Patientenwillen gemäß gehandelt habe"

Der spektakuläre Suizidhilfeprozess gegen den Berliner Hausarzt Dr. Turowski endete mit einem Freispruch. Bisher eher öffentlichkeitsscheu, erläutert der Arzt im sehr persönlichen Gespräch gegenüber dem hpd, warum er seinen Fall jetzt als Kampfansage gegen § 217 StGB versteht und wie leicht jeder human gesinnte Arzt völlig unschuldig in die Falle hoher Prozesskosten geraten kann.

Rechtsanwalt Wolfgang Putz

Kuschs Coup: Ab sofort wieder legale Suizidhilfe in Deutschland?

Mit dem Strafrechtsparagrafen 217 zur Suizidhilfe untersagte der Gesetzgeber dem Verein SterbehilfeDeutschland e.V. entsprechende Aktivitäten auf deutschem Boden. Doch nun hat der Vereinsvorsitzende Roger Kusch dafür eine neue Möglichkeit gefunden. PR-Aktion, Schlupfloch oder verfassungsrechtliche Strategie? Die hpd-Autorin Gita Neumann befragte den Medizinrechtsexperten RA Wolfgang Putz.

Kopftuchstreit bei den Grünen

Das demonstrative Tragen religiöser und weltanschaulicher Symbole - sei es Kopftuch, Kippa, Kette mit Kreuz, areligiöses Kennzeichen oder Nonnengewand - ist Berliner Lehrkräften in allgemeinbildenden Schule seit 10 Jahren untersagt. So regelt es das dortige Neutralitätsgesetz. Dies könnte nach den Berliner Grünen in seiner jetzigen Form bald Geschichte sein. Doch es regt sich öffentlich Widerstand und v.a. bei der Landesarbeitsgemeinschaft der Säkularen Grünen.

Mehrheit würde leidendem Angehörigen beim Suizid helfen

Nach einer aktuellen Umfrage von Infratest dimap antworteten 53 Prozent, dass sie persönlich einem schwerstkranken Angehörigen zu einem freiverantwortlichen Suizid helfen würden – die Frage ist nur: wie soll das ohne die verbotene ärztliche Hilfe gehen? Anlass für die vom SWR in Auftrag gegebene Umfrage ist der Themenabend "Selbstbestimmtes Sterben" im Ersten am Montag, 2. Oktober 2017.

Globuli

Den Irrsinn nicht länger hinnehmen

Wer ist Prof. Bettina Schöne-Seifert von der Uni Münster? Eine Ärztin, Aufklärerin und Medizinethikerin, die auch schon zu anderen Themen im humanistischen Sinne klare Stellungnahmen bezogen hat. Der hochkarätig besetzte "Münsteraner Kreis", der nun das Heilpraktikerwesen eindämmen will, wurde von ihr initiiert. Der Appell an den Gesetzgeber lautet: Es darf nicht länger einfacher sein, staatlich anerkannter Heilpraktiker zu werden als Krankenpfleger. Der Irrsinn dürfe nicht länger hingenommen werden.

Das Sitzungssaalgebäude des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe

Rätsel um Zurückweisung von Klage gegen § 217 StGB

Eine Meldung von letzter Woche. Im Deutschlandfunk hieß es: Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) habe "Klagen gegen das Verbot geschäftsmäßiger Sterbehilfe in Deutschland abgewiesen." Begründung: Keine Aussicht auf Erfolg. Dies vermochte die humanistische Szene aufzuschrecken. Schließlich erhoffen sich Befürworter des selbstbestimmten Lebensendes, dass Karlsruhe umgekehrt den verfassungsrechtlichen Beschwerden gegen den 2015 eingeführten Strafrechtsparagraphen 217 stattgibt. Sorgfältige Recherchen des hpd ergaben nun: Der Deutschlandfunk hat zumindest grob irreführend, wenn nicht fehlerhaft berichtet.

Peter Dabrock

Ethikratsvorsitzender setzt auf "getreuen Heiland Jesu Christi"

Der Deutsche Ethikrat hat in seiner jüngsten Empfehlung zur Suizidhilferegelung dem Bundestag nahegelegt, gegen das einschlägige Urteil des Leipziger Bundesverwaltungsgerichtes vorzugehen. Dieses hatte schwerstkranken Sterbewilligen in einer "extremen Notlage" das Recht zugesprochen, zur Selbsttötung Natrium-Pentobarbital beziehen zu dürfen. Dem Ethikratsvorsitzenden und Theologieprofessor Prof. Peter Dabrock, geht demgegenüber "das Herz auf" im Bekenntnis an "Jesu Christi, der die Liebe des geglaubten Gottes verkörpert".

Tödliche Mittel als letzte Therapie

Spektakuläre Töne in der jetzt veröffentlichten Begründung des Bundesverwaltungsgerichts zur prinzipiell erlaubten Abgabe von tödlichen Mitteln an Suizidwillige: Freitodhilfe durch Natrium-Pentobarbital als mögliche letzte Therapie – man mag es kaum glauben. Und die Reise zu einer Schweizer Sterbehilfeorganisation stelle "wegen der damit verbundenen Belastungen keine zumutbare Alternative" für die Betroffenen dar. So human klang es selten aus dem Mund Deutscher Richter. Allerdings mussten sie dafür einige juristische Klimmzüge vollbringen. Und die Umsetzung des letztinstanzlichen Urteils steht in den Sternen.