Wem nützt Religionsfreiheit?

Zu den Grund- und Menschenrechten zählt auch die Religionsfreiheit. Der einzelne Gläubige aber profitiert neben seinen Grundfreiheiten auf Glauben, Meinungsäußerung, Versammlung und Vereinigung kaum von einem gesonderten Grundrecht auf Religionsfreiheit. Die Religionsgemeinschaften schon.

Das Grundrecht auf Religionsfreiheit erscheint uns als wichtig und zentral. Das wird verständlich, wenn wir einen Blick in die Geschichte werfen. Religion und der Zwang zur Religion waren der Grund für unzählige Morde, Pogrome, Kriege, Genozide. Die Menschen sind zu allen Zeiten bereitwillig für ihre Religion oder Konfession in den Krieg gezogen, sind für sie gestorben und haben in ihrem Namen bestialische Verbrechen begangen. Die Phrase, die wir heute von Islamapologeten ad nauseam zu hören bekommen – "Das hat alles nichts mit Religion zu tun" – hätten diese Menschen als gröbste Beleidigung empfunden. Nur die Religion konnte sowohl die erbrachten Opfer als auch die begangenen Verbrechen rechtfertigen.

Es ist eine der wichtigsten Errungenschaften der Aufklärung, dass sie Gesellschaften hervorgebracht hat, die wirklich jedem Individuum die Freiheit garantieren, zu glauben, was immer es möchte. 

Kommentare (2)

Christian Steinle (nicht überprüft)

Do. 19 Feb 2015 - 13:03

Nach meiner Lesart des Art 4 GG beschreibt dieser ausschliesslich die Rechte von natürlichen Personen. Dies wird schon allein daraus klar, dass in Absatz 1 von einem Gewissen, das wohl nur natürliche Personen haben können, geschrieben wird. Und in Absatz 3 darf niemand, also auch eine natürlich Person, zum Kriegsdienst gezwungen werden. --- Meiner Meinung nach ist die Anwendung auf Religionsgemeinschaften nicht durch den Wortlaut gedeckt. --- Die Religionsfreiheit wird außerdem in Art 140 GG weiter ausgeführt. Dort mitunter auch mit Rechten für Religionsgemeinschaften. Allerdings handelt es sich bei Art 140 GG nicht um Grundrechte im Sinne des Grundgesetzes (dies sind nur Art 1 bis 19 GG).

Frank Linnhoff (nicht überprüft)

Do. 19 Feb 2015 - 19:05

Zur Indoktrination von Kindern fällt mir ein persönliches Erlebnis aus meinem Religionsunterricht in der 1sten Volksschulklasse 1953 ein. Ich mochte die biblischen Geschichten nicht, welche der Lehrer für wahr erklärte, obwohl mir dies nicht einleuchtete. Wie Engel ganz oben im Himmel mit ihren Flügeln fliegen sollen, wo doch dort ein luftleerer Raum sei, fragte ich vor versammelter Klasse. Wieso die Jakobsleiter nicht umfalle etc., etc. Ganze 4 Wochen ertrug dies mein Lehrer. Er ließ meine Mutter kommen und ließ sie wissen, dass ich nicht mehr am Religionsunterricht teilnehmen möge. Dies zum Thema Religionsfreiheit.

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