Gesellschaft

Anlass zum Feiern und Fordern

MAINZ. (hpd) Vor 25 Jahren, am 20.11.1989, wurde die Kinderrechtskonvention von der UN- Generalversammlung verabschiedet. Sie stellt einen großen Schritt dar, Kindern als Trägern eigener Rechte mehr Anerkennung und Möglichkeiten zur Einforderung dieser Rechte zuzuerkennen.

Das Sitzungssaalgebäude des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe

Ein skandalöses Urteil des Bundesverfassungsgerichts

BERLIN. (hpd) Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat gestern in einem skandalösen Urteil das Recht der Kirche bestätigt, ihren Mitarbeitern die Grundrechte vorenthalten zu dürfen. Im so genannten “Chefarzt-Verfahren” hat das Gericht - anders als alle Vorinstanzen - die Kirche in ihrer überholten Sexualmoral bestärkt und kirchlich Beschäftige erneut diskriminiert.

Fachkenntnis und Aufbruchsstimmung

LÜNEBURG. (hpd/c2c) Er war ein gutes Beispiel für ehrenamtliches Engagement, ein gutes Beispiel dafür, dass Jugendliche sich trotz aller Anzeichen für Politikverdrossenheit interessieren und sich einsetzen für die Welt, in der sie leben: Der erste Cradle to Cradle Kongress an der Leuphana Universität in Lüneburg hatte rund 600 Teilnehmer.