Gesundheit

Engelsburg mit Engelsbrücke

Der Vatikan und die Corona-Impfung

Manchmal möchte man einigen Katholiken empfehlen, sich Ex-Papst Benedikt und seinen Nachfolger Franziskus zum Vorbild zu nehmen. Zum Beispiel, wenn es um die Impfung gegen Covid-19 geht. Während die beiden Oberhirten den Pieks bereits erhalten haben, lehnen manche ihrer Schäfchen die Impfung ab, weil der Impfstoff Zellen von abgetriebenen Föten enthalten soll.

Paragraph 219a StGB

Ärztin Kristina Hänel reicht Verfassungsbeschwerde ein

Paragraph 219a StGB verbietet Ärzten, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, auf ihrer Webseite über Schwangerschaftsabbrüche zu informieren. Die Ärztin Kristina Hänel wurde wegen Verstoßes gegen diesen Strafrechtsparagraphen verurteilt. Vergangene Woche reichte sie nun Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil ein.

Was tun, wenn man die ganze Pandemie wirklich satt hat?

Ich kann nicht mehr!

Viele von uns leiden an großer Pandemiemüdigkeit, und das ist völlig verständlich. Was kann helfen, den Mut nicht zu verlieren? Natalie Grams hat in ihrer Kolumne ein paar Vorschläge.

Ein Kloster in Tibet

Ein Gespräch mit Sangey Tashi vom Tibetan Community Health Network

COVID-19 auf Tibetisch

Im Jahr 2013 hat Sangey Tashi in New York das Tibetan Community Health Network (TCHN) gegründet. Ziel ist es, medizinische Fakten auf Tibetisch zu vermitteln. Die buddhistische Weltsicht, aber auch Chinas Tibetpolitik erschweren diese Arbeit. Dabei ist medizinische Aufklärung in Covid-19-Zeiten von besonderer Bedeutung.

Kristina Hänel

Solidarität mit Kristina Hänel

"Kampf für Selbstbestimmung von Frauen geht in die nächste Runde"

Der Kampf um die Streichung des Paragraphen 219a geht in die nächste Runde: Am Dienstag, 19. Januar 2021, hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main die Revision der Ärztin Kristina Hänel verworfen, das Urteil ist damit rechtskräftig. Hänel kündigte an, nun Verfassungsbeschwerde gegen Paragraph 219a einzulegen. Der Bundesverband des Humanistischen Verbands Deutschlands (HVD) erklärt seine Solidarität mit der Gießener Ärztin und fordert erneut die ersatzlose Streichung des Paragraphen 219a.

Giordano-Bruno-Stiftung unterstützt die Ärztin Kristina Hänel

Sachliche Informationen über Abtreibungen sind keine Werbung!

Die Ärztin Kristina Hänel darf nicht mehr über Schwangerschaftsabbrüche informieren – die Giordano-Bruno-Stiftung schon! Die gbs hat daher die Website "abtreibung-info.de" veröffentlicht, auf der die ursprünglichen Informationen von Hänels Homepage sowie weitere wichtige Hinweise zum Schwangerschaftsabbruch zu finden sind.