Solidarität mit Kristina Hänel
"Kampf für Selbstbestimmung von Frauen geht in die nächste Runde"
Foto: © Pro Choice Gießen
Der Kampf um die Streichung des Paragraphen 219a geht in die nächste Runde: Am Dienstag, 19. Januar 2021, hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main die Revision der Ärztin Kristina Hänel verworfen, das Urteil ist damit rechtskräftig. Hänel kündigte an, nun Verfassungsbeschwerde gegen Paragraph 219a einzulegen. Der Bundesverband des Humanistischen Verbands Deutschlands (HVD) erklärt seine Solidarität mit der Gießener Ärztin und fordert erneut die ersatzlose Streichung des Paragraphen 219a.
"Kristina Hänel geht konsequent ihren couragierten Weg nach Karlsruhe vor das Bundesverfassungsgericht. Wir begrüßen diesen Schritt von Frau Hänel und stehen als Mitglied des Bündnisses für sexuelle Selbstbestimmung an ihrer Seite. Der Paragraph 219a muss endlich gestrichen werden. Die sogenannte Reform des Paragraphen hat nicht dazu beigetragen, dass Frauen den so wichtigen und umfassenden Zugang zu Informationen erhalten", erklärt Katrin Raczynski, Vorstandsmitglied des HVD-Bundesverbandes. "Ärztinnen und Ärzte müssen darüber informieren können, wie sie medizinische Eingriffe vornehmen – und Betroffene müssen einen einfachen und niedrigschwelligen Zugang zu diesen wichtigen Informationen erhalten. Der Kampf für Selbstbestimmung von Frauen geht in die nächste Runde!"
Der Fall Hänel beschäftigt die Justiz und auch die Politik bereits seit Jahren: Die Gießener Ärztin wurde bereits im November 2017 auf Grundlage des Paragraphen 219a zu einer Geldstrafe verurteilt, weil sie auf ihrer Website Informationen zu Schwangerschaftsabbrüchen bereitgestellt hatte. Im Juli 2019 war das Urteil dann zunächst aufgehoben worden, da es inzwischen zu einer Gesetzesänderung gekommen war. Dem Paragraphen 219a war ein weiterer Absatz angefügt worden, wonach Ärzt*innen, Krankenhäuser und andere Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, über die Tatsache informieren dürfen, dass sie Abbrüche anbieten, nicht jedoch über die Methoden. Der HVD-Bundesverband hatte diese völlig unzureichende Reform scharf kritisiert und wiederholt die ersatzlose Streichung des Paragraphen 219a gefordert.
Im Dezember 2019 war Hänel im Berufungsverfahren vom Landgericht Gießen ebenfalls verurteilt worden. Ihre Revision gegen das Urteil wurde vergangene Woche vom OLG Frankfurt am Main abgelehnt. Dass das Urteil nun rechtskräftig ist, bedeutet zweierlei: Zum einen ist endlich der Weg zum Verfassungsgericht frei. Zum anderen ist Hänel nun gezwungen, die Informationen zum Schwangerschaftsabbruch von ihrer Website zu nehmen. In einer Solidaritätsaktion, unter anderem getragen durch das Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung, veröffentlichen nun zahlreiche zivilgesellschaftliche Akteure an ihrer statt diese Informationen. (Siehe dazu auch die aktuelle Meldung der Giordano-Bruno-Stiftung.)
Erstveröffentlichung auf der Website des HVD.

Kommentare (3)
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Es ist ein Skandal wie das
Es ist ein Skandal wie das Recht auf Selbstbestimmung mithilfe dieser Paragrafen (217-219) mit Füßen getreten wird. Und was ist die Alternative ? Fremdbestimmung ! Fremdbestimmung durch ein Gremium von Pfaffen und ihre Büttel in der Politik. Katholische Politiker jedenfalls sind nach dem Gesetzbuch ihrer Kirche, dem CIC, ihren Hirten gegenüber zu Gehorsam(!) und Ehrfurcht(!) verpflichtet. Mit einer elitären Arroganz sondergleichen wird Selbstbestimmung als Fetisch verunglimpft; die Begründung: man könne selbstbestimmt „falsche Entscheidungen“ treffen. Ja, kann man. Das ist wesentlich für Selbstbestimmung. Abraham Lincoln soll einmal sinngemäß gesagt haben, Demokratie sei auch das Recht des Volkes, sein Unglück zu wählen; also die falsche Partei (eine C-Partei z.B.) oder einen falschen Präsidenten (überflüssig, ein Beispiel zu nennen). Analog ist für das Individuum Selbstbestimmung das Recht, auch mal eine falsche Entscheidung zu treffen. Für sich selbst ! Es ist anmaßend, Entscheidungen, die nicht der eigenen Ideologie entsprechen, pauschal zu verurteilen. Als Begründung dafür muss das uralte Totschlagargument herhalten: „Gott will es“. Aber: Wo GOTT drauf steht ist PFAFFE drin.
Chapeau, alles richtig
Chapeau, alles richtig gesehen, speziell der letzte Satz, dieser "Gott" ist nur das Geschäftsmodell der Pfaffia zur Machterhaltung und zum Unterdrücken der Menschen, sowie
Reichtum ohne Arbeit anzuhäufen. Dieser Menschenfeindliche und Verachtende Zustand den
uns die Kirchen zumuten MUSS ein Ende finden, wir haben uns schon viel zu lange von dieser Art von "Obrigkeit" gängeln lassen.
Der "Schwarzmarkt" der
Der "Schwarzmarkt" der Kurpfuscher darf, soll, kann sich wieder freuen... oder? Auch seriöse Frauenärzte werden durch solche Urteile wieder in die Ecke eines (fachkundigen) "Schwarzmarktes" getrieben, in dem die Adressen unter der Hand gehandelt werden. Anstatt grundsätzliche Problemlagen rechtlich abgesichert zu lösen, werden Leben, Körper und Gesundheit des weiblichen Geschlechts erneut zum Spielball klerikaler Kräfte und deren Lobby.