Correctiv

Correctiv wurde 2014 gegründet und ist das erste spendenfinanzierte Recherchezentrum in Deutschland. Als vielfach ausgezeichnetes Medium steht Correctiv für investigativen Journalismus. Die Redaktion bringt systematische Missstände ans Licht und will Veränderung anstoßen. Mit unabhängigen Recherchen und Faktenchecks schafft sie das informative Fundament für Debatten und Meinungsbildung und stärkt eine demokratische und offene Zivilgesellschaft. (Eigenbeschreibung)

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Missbrauch in der katholischen Kirche: Vatikan stärker verantwortlich als bisher angenommen

In einer weltweiten Recherche belegen Dokumente, wie systematisch der Vatikan seit 100 Jahren geheime Akten des sexuellen Missbrauchs angelegt – und wie er über Täter entschieden hat. Das verdeutlicht die Verantwortung des Vatikan. Eine besondere Rolle spielte Joseph Ratzinger, der spätere Papst Benedikt XVI. Aufgrund der neuen Erkenntnisse fordern Experten Zugang zu den geheimen Archiven des Vatikans.

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Klägeranwalt kritisiert Kanzlei-Gutachten

Im Missbrauchsverfahren vor dem Landgericht Traunstein kritisiert der Klägeranwalt Andreas Schulz die Kanzlei WSW. Deren Gutachten habe den verstorbenen Papst Benedikt XVI. geschützt – weil ein zentraler Beleg für dessen Mitverantwortung am weiteren Einsatz des Priesters, der dann wieder zum Täter wurde, nicht ausgewertet worden sei.

350.000 Euro für Missbrauch durch einen Priester

Im Zivilprozess eines Missbrauchsopfers vor dem Landgericht Traunstein hat der Klägeranwalt nun erstmals die Höhe des Schmerzensgeldes beziffert: Nach Unterlagen, die CORRECTIV, BR und der Zeit vorliegen, fordert er 300.000 Euro vom Erzbistum München und Freising und 50.000 Euro von den Erben des verstorbenen Papst Benedikt XVI.

Erzbistum stellt sich Verfahren und ist bereit, Schmerzensgeld zu leisten

Das Erzbistum München und Freising hat in einer Pressemitteilung den Verzicht auf die "Einrede der Verjährung" erklärt und in Aussicht gestellt, dem Kläger "ein angemessenes Schmerzensgeld zu leisten". Der Anwalt des Missbrauchsopfers Andreas Perr sieht die Klageerwiderung des Erzbistums München und Freising und den Verzicht auf die Erklärung der Verjährung im Missbrauchsverfahren vor dem Landgericht Traunstein als Erfolg.

Erzbistum München verzichtet nicht auf die Einrede der Verjährung

Das Erzbistum München und Freising will im Missbrauchsverfahren vor dem Landgericht Traunstein nicht "auf die Einrede der Verjährung" verzichten. Das Landgericht hat zudem die Aussetzung des Verfahrens beschlossen. Die Anwaltskanzlei des verstorbenen Ex-Papstes will die Frage des Rechtsnachfolgers "kurzfristig" klären und die mündliche Verhandlung im März wahrnehmen.