Das Bundesverfassungsgericht erklärte am 26. Februar 2020 in einem wegweisenden Urteil den Strafrechtsparagraphen 217 für nichtig. Dieser hatte die Suizidhilfe hierzulande seit 2015 unter Strafe gestellt. Das Recht auf selbstbestimmtes Sterben schließe "die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen", so der Präsident des Verfassungsgerichts Andreas Voßkuhle in der Urteilsbegründung. Obwohl seit 2020 die Suizidhilfe in Deutschland wieder legal ist, gibt es vielerorts nach wie vor Unklarheit darüber, was erlaubt ist und was nicht.