Bayern

Wahlplakat

"Mach keinen Scheiß mit deinem Kreuz!"

Dass sich Religionsgemeinschaften bisweilen etwas dünnhäutig präsentieren, wenn es um die Zweckentfremdung ihrer Maskottchen geht, ist ein wiederkehrendes Motiv der letzten paar tausend Jahre menschlicher Kulturgeschichte. In dieser Tradition sieht sich auch die Diözese Würzburg, der es gar nicht zu schmecken scheint, dass ihr Lieblingssandalenträger, ein historisch umstrittener jüdischer Wanderprediger namens Jeschua, nun Wahlwerbung abseits der CDU/CSU-Fraktion betreibt. Denn in Bayern ist bald Landtagswahl, und dort macht der Sohn Gottes nun auch für die Partei "Die PARTEI" mobil.

Bund für Geistesfreiheit reicht Popularklage gegen Polizeiaufgabengesetz ein

"Noch nie wurden in Deutschland so viele Grund- und Menschenrechte auf einmal verletzt wie beim bayerischen Polizeiaufgabengesetz", sagt Assunta Tammelleo, stellvertretende Vorsitzende des Bundes für Geistesfreiheit (bfg) München. Der bfg stellte deshalb nun einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wegen offensichtlicher Verfassungswidrigkeit und Nichtveröffentlichung des novellierten Gesetzes.

Mitklägerinnen und Mitkläger in Sachen Kreuzerlass gesucht!

Wie vielerorts der Presse zu entnehmen war, klagt der Bund für Geistesfreiheit München (bfg München) mit Unterstützung des Bundes für Geistesfreiheit Bayern, der Giordano Bruno Stiftung und des Bayerischen Freidenkerverbands gegen den Erlass des Kabinetts Söder, in Bayerns Amtsstuben ein Kreuz im Eingangsbereich aufhängen zu lassen. Nun sucht der BfG München noch Mitklägerinnen und Mitkläger in Sachen Kreuzerlass.

Hexenjagd in der Hallertau

Wie schwer das Leben für nicht religiöse Menschen selbst im Deutschland des 21. Jahrhunderts noch sein kann, das erlebt seit vielen Jahren eine Familie in Bayern. Diskriminierung und Mobbing schlagen derzeit hohe Wellen, weil die Familie dafür kämpft, dass das riesige Kruzifix aus einem Schulfoyer verschwindet.

Markus Söder

Braucht der demokratische Staat das Kreuz?

Es könnte alles so einfach sein, heißt es doch schon in einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 14.12.1965: "Das Grundgesetz legt … dem Staat als Heimstatt aller Bürger ohne Ansehen der Person weltanschaulich-religiöse Neutralität auf. Es … untersagt auch die Privilegierung bestimmter Bekenntnisse." Kein Kreuz, kein anderes religiöses Symbol in einer staatlichen Einrichtung, so einfach. Die Kippa oder Jarmulke, das Kopftuch und eben das Kreuz gehören zum Ausdruck religiöser Lebensform, sind ihr Symbol und somit zu tolerieren. Diese Unterscheidung ist wichtig, um der Religionsfreiheit willen.

Klage gegen Kreuzpflicht in Bayern

Der Bund für Geistesfreiheit München (bfg München) geht davon aus, dass das Kreuz ein religiöses Symbol und kein Bekenntnis zu den Grundwerten der Rechts- und Gesellschaftsordnung in Bayern und Deutschland sei. Deshalb lässt der bfg München gegen die vom bayerischen Kabinett am 24. April 2018 beschlossene Kreuzpflicht in bayerischen Behörden eine Verfassungsbeschwerde vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof bzw. Bundesverfassungsgericht prüfen.

Aktionstag gegen Söders Kreuz-Verordnung

Pünktlich zum Inkrafttreten der neuen Kreuz-Verordnung in Bayern am Freitag, dem 1. Juni 2018, veranstalten die Giordano-Bruno-Stiftung (gbs) und der Bund für Geistesfreiheit (bfg) einen "Aktionstag für ein weltoffenes Bayern und einen weltanschaulich neutralen Staat". Der Düsseldorfer Künstler Jacques Tilly hat hierzu eine Karikatur von Markus Söder gezeichnet, der mit einer Säge das deutsche Grundgesetzbuch auf Kreuzform zurückgeschnitten hat. Am Wochenende wird das Söder-Plakat in München vielerorts zu sehen sein.

Noch mal neu, Vampirjäger-Män!

Ab 1. Juni sollen in allen bayerischen Behörden gut sichtbare Kreuze hängen. So hat Ministerpräsident und Wahlkämpfer Markus Söder es verkündet. Allerdings: Was genau das heißen soll, "Kreuz", "gut sichtbar", erklärt die neue Verordnung nicht. Bayern rätselt. Wir hätten da ein paar Ideen.