Klage gegen Kreuzpflicht in Bayern
Der Bund für Geistesfreiheit München (bfg München) geht davon aus, dass das Kreuz ein religiöses Symbol und kein Bekenntnis zu den Grundwerten der Rechts- und Gesellschaftsordnung in Bayern und Deutschland sei. Deshalb lässt der bfg München gegen die vom bayerischen Kabinett am 24. April 2018 beschlossene Kreuzpflicht in bayerischen Behörden eine Verfassungsbeschwerde vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof bzw. Bundesverfassungsgericht prüfen.