ifw reicht Gutachten beim Bundesverfassungsgericht ein
Durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) sollte konfessionsfreien Ärztinnen und Kindergärtnerinnen, Krankenpflegerinnen und Bürokräften, Reinigungspersonal und Hausmeisterinnen et cetera ein neuer Zugang zu dem von kirchlichen Organisationen dominierten sozialen Arbeitsmarkt eröffnet werden. Dagegen wandte sich die Diakonie mit einer Verfassungsbeschwerde.