DGHS hofft auf Liberalisierung des Betäubungsmittelgesetzes
Die von der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) unterstützten Kläger leiden an gravierenden Erkrankungen und deren Folgen. Sie begehren vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in Bonn die Erlaubnis zum Erwerb einer tödlichen Dosis Natrium-Pentobarbital zur Selbsttötung.