Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS)

Organspende: "Gesetz noch nicht ausreichend"

Als "einen Schritt in die richtige Richtung, aber nicht ausreichend" bezeichnet DGHS-Präsident Professor Dr. Dr. h. c. Dieter Birnbacher das neue Transplantationsgesetz, das nach einer letzten Beratung durch den Bundesrat am 1. April dieses Jahres in Kraft treten soll.

Dieter Birnbacher

"Auch jetziges Verfahren widerspricht dem Selbstbestimmungsrecht"

In der aktuellen Diskussion um eine mögliche Einführung einer Widerspruchs-Lösung bei der Organspende verweist DGHS-Präsident Professor Dr. Dr. h. c. Dieter Birnbacher auf das eigentliche Haupthindernis, weswegen nur geringe Mengen von transplantationsfähigen Organen zur Verfügung stehen: Die geringe Bereitschaft deutscher Kliniken, potenzielle Organspender/-innen zu melden.