Dignitas

Dignitas Deutschland begrüßt Stellungnahme des Deutschen Ethikrates zur Selbstbestimmung am Lebensende

Der Verein Dignitas Deutschland begrüßt die Stellungnahme des Deutschen Ethikrates vom 22. September zur Selbstbestimmung und Fürsorge am Lebensende. Sie deckt sich mit den Grundsätzen des Vereins und nimmt implizit Bezug auf die Forderungen von Dignitas Deutschland, die der Öffentlichkeit erstmals im Berliner Appell 2022 am 21. Februar dieses Jahres zugänglich gemacht wurden.

"Uns verbindet das humanistische Ideal eines selbstbestimmten Lebens einschließlich eines selbstgewählten Lebensendes"

Dass Menschen selbstbestimmt sterben können, ist das gemeinsame Anliegen der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS), von DIGNITAS-Deutschland und dem Verein Sterbehilfe. Anfang der Woche stellten die Organisationen ihre "10 Forderungen für humane Suizidhilfe in Deutschland" der Öffentlichkeit vor. Der hpd sprach mit Prof. Robert Roßbruch (DGHS), Sandra Martino (DIGNITAS-Deutschland) und Jakub Jaros (Verein Sterbehilfe) über ihre Forderungen, gemeinsame Erfahrungen im Bereich der Suizidhilfe und über einen möglichen neuen Paragraphen 217 StGB, durch den selbstbestimmtes Sterben in Deutschland wieder deutlich schwieriger werden könnte.

Forderungen für humane Suizidhilfe im Haus der Bundespressekonferenz vorgestellt

"Einem Menschen bei der Wahrnehmung eines Grundrechts zu helfen, kann nicht strafbar sein“ heißt es in dem „Berliner Appell", der von der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS), DIGNITAS-Deutschland, dem Verein Sterbehilfe und der Giordano-Bruno-Stiftung (gbs) am heutigen Montag im Haus der Bundespressekonferenz vorgestellt wurde. Anlass der Pressekonferenz sind die jüngsten parlamentarischen Versuche, einen neuen § 217 StGB zu verabschieden, der die Suizidhilfe abermals streng reglementieren würde.

Streit um Suizidhilfeunterstützung

Mit der Entscheidung vom 2. Februar stellt sich das Oberverwaltungsgericht Münster gegen das ausdrückliche Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. März 2017 und verwehrt schwerstkranken und leidenden Menschen den Zugang zu Natriumpentobarbital. Nun sind die Landesärztekammern gefordert, das Verbot ärztlicher Suizidunterstützung aus den Berufsordnungen zu streichen.

Rechtssicherheit für Ärzte

Der Verein DIGNITAS – Menschenwürdig leben – Menschenwürdig sterben (Sektion Deutschland) in Hannover begrüßt den längst fälligen Entscheid des Ärztetages, in der Musterberufsordnung das Verbot der Mitwirkung von Ärzten am selbstbestimmten Sterben ihrer Patienten zu streichen. Er erwartet von den zuständigen Landesärztekammern, die das Suizidhilfeverbot seinerzeit übernommen hatten, dessen unverzügliche Beseitigung.