Keine Sonderrechte bei kirchlichen Trägern
DÜSSELDORF. (hpd) Der Bundes-Gewerkschaftstag der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hat am 16. Juni 2013 mit großer Mehrheit den vom Landesverband Baden Württemberg eingebrachten Antrag zu den kirchlichen Beschäftigungsverhältnissen beschlossen und sich damit entschieden gegen die dortigen Sonderrechte ausgesprochen.