114.000 Euro "Synagogensteuer" sind rechtens
Religiöse Gemeinschaften bitten ihre Mitglieder gern zur Kasse. Wann man zahlungspflichtiges Mitglied wird, das entscheiden die Gemeinschaften selbst. Dies bestätigte das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch. Geklagt hatte ein jüdisches Ehepaar, das nun rund 114.000 Euro an die Jüdische Gemeinde Frankfurt zahlen muss.