Kirchenprivilegien

Das säkulare Zeitalter hat endgültig begonnen

Die christlichen Kirchen verlieren massiv an Mitgliedern und damit auch an gesellschaftlicher Bedeutung. Dieser Tatsache muss auch die Politik Rechnung tragen und die Privilegien überdenken, die den christlichen Großkirchen noch immer gewährt werden, so die Bundesarbeitsgemeinschaft "Säkulare Grüne". 

Die Lizenz zum Diskriminieren

Damit eine wohltätige Organisation vom IT-Giganten Microsoft gefördert werden kann, muss sie bestimmte Bedingungen erfüllen. Eine Bedingung ist, dass in der Organisation keine diskriminierenden Richtlinien gelten. Diese Bedingung gilt jedoch laut dem Portal stifter-helfen.at nicht für religiöse Organisationen, denen das Diskriminieren gesetzlich erlaubt ist. 

Die ungebrochene Macht der Kirchen: Eine Bestandsaufnahme

Als Folge der nicht enden wollenden Diskussionen um die Missbrauchsskandale hat das Image der Kirchen, insbesondere das der katholischen Kirche in Deutschland, stark gelitten. Doch nicht nur die von Kardinal Woelki mehr verhinderte als geförderte Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs im Erzbistum Köln hat dazu geführt, dass die Kirchenaustrittszahlen in den Bistümern immer wieder neue Höchststände erreichen. Viele Menschen haben in den letzten Jahren ihren Bezug zum Glauben gänzlich verloren. Umso überraschender ist es daher, dass die Macht und gesellschaftspolitische Bedeutung der Kirchen in Deutschland ungebrochen groß ist.

Gottlos glücklich

Kirchenkritiker als Rechtsradikale verleumdet

Im vergangenen Jahr demonstrierte die Kunstaktion "Das 11. Gebot: Du sollst deinen Kirchentag selbst bezahlen!" vor dem Dortmunder Rathaus. Die Subventionierung des Evangelischen Kirchentags 2019 mit einem Zuschuss von 2,7 Millionen Euro aus dem Säckel der hoch verschuldeten Stadt Dortmund konnten die Macher der Aktion damals nicht verhindern. Allerdings hatte die Aktion für einige von ihnen ein unerwartetes Nachspiel: Die Kirchenkritiker wurden von der Stadt Dortmund kurzerhand zu Rechtsradikalen erklärt. Zu ihrem großen Erstaunen, denn bisher hatten sie sich immer dem linken politischen Spektrum zugeordnet. - Ein Erlebnisbericht.

Das Sitzungssaalgebäude des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe

Bundesverfassungsgericht lehnt Verfahren zu Konkordatslehrstühlen ab

BERLIN. (hpd) Das im bayerischen Konkordat festgelegte Vetorecht katholischer Bischöfe bei der Besetzung von nicht-theologischen Konkordatslehrstühlen verstößt vermutlich gegen Artikel 33 (3) des Grundgesetzes, der die Zulassung zu öffentlichen Ämtern als von dem religiösen Bekenntnis unabhängig erklärt. Eine entsprechende Prüfung hat das Bundesverfassungsgericht nach 2 1/2 Jahren abgelehnt.