Keine Gerichtskosten für die Kirchen

Schleswig-Holstein verteidigt Privilegien der Kirchen vor Gericht

Kiel bei Nacht (Ausschnitt)
Kiel bei Nacht (Ausschnitt)

KIEL. (hpd) Die Kirchen müssen weiterhin nicht einmal bei verlorenen Prozessen vor den Zivilgerichten Gerichtsgebühren zahlen. CDU, SPD, Grüne und SSW lehnten heute die von der Piratenpartei beantragte Streichung dieses Privileg ab - ohne jede Begründung.

"Wie jeder Bürger sollten auch die Kirchen die Gerichtsgebühren zu zahlen haben, wenn sie Prozesse verlieren", erklärt der Abgeordnete Patrick Breyer von der Piratenpartei die Initiative. "Warum sollte der Steuerzahler für die Gerichtskosten der Kirchen aufzukommen haben?"

Städte und Gemeinden müssen ebenso wie auch Universitäten allesamt Gerichtsgebühren zahlen. Dass nun ausgerechnet die Kirchen, die bereits viele direkte Zahlungen vom Staat erhalten, davon befreit sind, ist ein ungerechtfertigtes Privileg und eine indirekte staatliche Subvention.

Der Wissenschaftliche Dienst des schleswig-holsteinischen Landtags bestätigte bereits, dass Kirchenstaatsverträge diese Gebührenbefreiung nicht festschreiben. Breyer weist darauf hin, dass beispielsweise das Land Hessen das Gebührenprivileg der Kirchen bereits aufgehoben hat. "Dass Schleswig-Holstein daran festhält, zeigt den übermäßigen Einfluss der Kirchen hierzulande, die Jahr für Jahr Millionen vom Land erhalten."

Kommentare (4)

Thomas Heinz (nicht überprüft)

Do. 21 Apr 2016 - 07:06

Bereits seit Kaiser Konstantin waren Klöster und Kleriker besonders von der Zahlung von Steuern befreit. Bis zum heutigen Tag haben die Politiker kein Interesse daran die Kirchen beispielsweise an der Zahlung der Einkommenssteurer, Körperschaftssteuer oder anderen Steuern zu beteiligen, so auch nicht von der Gerichtskostenbefreiung. Es mag ja sein, dass es legitime Rechtsgrundlagen für diese Steuerbefreiung gibt. Die Frage ist jedoch, ob antiquierte Normen auch den gesellschaftlichen Anforderungen für die heutige Zeit noch immer wie im Mittelalter dem Zeitgeist entsprechen. Nämlich einer Zeit, in der wir alle immer mehr Steuern und Abgaben zu zahlen haben, um die öffentliche Hand zu finanzieren oder Gerichte und Anwälte. Oder ob nicht auch diejenigen heranzuziehen sind, die Mrd. Euro an Steuermitteln und Kirchensteuer einziehen. Die Politiker jammern, dass der Staatshaushalt defizitär sei, Steuer zu erhöhen sind oder Sparmaßnahmen erforderlich sind. Die Überlegung, dass sowohl die Steuerpflicht der Kirchen als auch die Abschaffung der Kirchensteuer und Neuverwendung der Mittel nicht nur den Staatshaushalt entlasten, sondern gemäß der Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit der Allgemeinheit zu Gute kommen sollte, ist nichts neues, bleibt aber sinnvoll und dringend geboten! Es dürfte unbestritten sein, dass die Kirchen in Deutschland der gesamten Gesellschaft und unserem gesamte System durch die Zuwendung von Steuermitteln, Kirchensteuer, Steuerbefreiungen enorme finanzielle Mittel entziehen. Diese Mittelzuwendungen bringen überhaupt keinen Nutzen für die Gesellschaft, im Gegenteil, es werden religiöse Wahnvorstellungen finanziert. Auch die Befreiung von den Gerichtskosten, so dürfte es sicherlich nicht falsch zu mutmaßen, erleichtert es den Kirchen in fast manischer Weise vor Gericht zu ziehen, um ihren Willen gerichtlich durchzusetzen. Es kostet ja nichts. Doch es kostet uns alle etwas, denn wir bezahlen diesen Wahn. Nur die Kirchen nicht.
Wem bleibt es dabei verborgen Böses zu erahnen in diesem System Staat-Kirche?

SaoiAebi (nicht überprüft)

Do. 21 Apr 2016 - 09:22

Äh, wie bitte? Das macht doch keinen Sinn - besonders nicht ohne jeglichen Argumente. Wie war das nochmals mit "gleichen Rechten für alle"?

Ulrich Meyer (nicht überprüft)

Do. 21 Apr 2016 - 16:15

Es ist erschütternd, daß die "bürgerlichen" Parteien noch immer nicht begriffen haben, daß die BRD dem Geist der Verfassung nach ein säkularer Staat ist mit - eigentlich - klarer Trennung von Kirche und Staat. Dieses Prinzip zu unterlaufen, bedeutet einen weiteren Schritt hin zu einer Art "christlichem Glaubensstaat". Aus Gleichheitsgründen bedeutet dies auch, anderen Religionsgemeinschaften wir den Juden und den Muslimen auf Dauer vergleichbare Rechte zuzubilligen. Exakt das Gegenteil wäre richtig. - Dieser Landtag gehörte aufgelöst wegen verfassungswidriger Betätigung.

Michael Paschko (nicht überprüft)

Fr. 22 Apr 2016 - 10:26

Das Hauptargument gegen eine Befreiung von Gerichtskosten bei Zivilprozessen für irgendjemanden - dabei ist es völlig unerheblich, ob es sich hierbei um eine Kirche handelt - ist doch, dass es eine Benachteiligung des Prozessgegners ist. Er steht unter höherem Druck, sich auf einen Vergleich einzulassen oder von einer Klage abzusehen. Ist das nicht eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes und damit verfassungwidrig? Eigentlich dürfte nur eine wirtschaftliche Notlage - wie bei der Prozesskostenbeihilfe - überhaupt ein Grund sein, von Gesetzes wegen jemandem Prozesskosten zu erlassen.

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