Kirchensteuern

Noch ein paar Worte zur Moscheensteuer...

Gerade noch rechtzeitig zum Fest der 'Liebe' macht wieder einmal der Vorschlag einer staatlich eingetriebenen Steuer auf Islamgläubigkeit die Runde – zwecks einer Finanzierung von Moscheen unabhängig von ausländischen Quellen. Das würde einem säkularen Staat nicht gerecht. Ein Kommentar von Hans Trutnau.

DITIB-Zentralmoschee in Köln

Moscheesteuer? – Nein danke!

Gestern sprach sich die Berliner Rechtsanwältin und Imamin Seyran Ateş in der Onlineausgabe der "Welt" für die Einführung einer Moscheesteuer aus. Politiker der Regierungskoalition und Opposition sprangen ihr bei und unterstützten diese Idee. Eine schlechte Idee, findet die stellvertretende hpd-Chefredakteurin Daniela Wakonigg, da durch eine Moscheesteuer religiöse Privilegien zementiert statt abgeschafft würden und säkulare Muslime oder Ex-Muslime noch stärker gefährdet wären als bisher.

Taufe im Kleinkindalter darf keine Kirchensteuerpflicht begründen

In einigen Regionen Deutschlands wird nur die Hälfte der katholisch Getauften später gefirmt. Wer aber im religionsmündigen Alter den "Taufvertrag" nicht bestätigt, sollte auch nicht zur Kirchensteuer herangezogen werden. Dies geht aus einem Kommentar hervor, den die Koordinatorin des Instituts für Weltanschauungsrecht (ifw), Jacqueline Neumann, auf der Website des Instituts veröffentlicht hat.

Kirchensteuer

"Kirchgeld bei Doppelverdienern ist verfassungswidrig"

Die Kirchen in Deutschland sind dafür bekannt, dass sie kreative Wege beschreiten, um ihre Einnahmen zu steigern. Bekanntschaft mit einer speziellen Form der Kreativität machte jüngst auch eine muslimische Unternehmerin. Die Muslima soll der evangelischen Kirche Geld zahlen, weil ihr Mann dort Mitglied ist. hpd-Redakteurin Daniela Wakonigg sprach mit Rechtsanwältin Dr. Jacqueline Neumann über die unfreiwillige Kirchenfinanzierung durch Nicht-Kirchenmitglieder, ihren aktuellen Fall und "das besondere Kirchgeld".