Kreuzstreit

Das Bundesverwaltungsgericht im Reichsgerichtsgebäude in Leipzig.

Klage gegen Söders Kreuzerlass

Heute wird das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig über die Klage des Bundes für Geistesfreiheit München (bfg München) und des Bundes für Geistesfreiheit Bayern (bfg Bayern) entscheiden. Der bfg München fordert die Aufhebung des Kreuzerlasses beziehungsweise des Paragrafen 28 der Allgemeinen Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaats Bayern (AGO) und die Abnahme der Kreuze.

Klage gegen Söders Kreuzerlass

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hatte am 1. Juni 2022 die Klagen des Bundes für Geistesfreiheit München (bfg München) und Bayern (bfg Bayern) sowie von 25 Einzelpersonen abgewiesen. Gleichzeitig hat das Gericht die Revision zum Bundesverwaltungsgericht für den bfg München und den bfg Bayern zugelassen. Da beide Körperschaften des öffentlichen Rechts an ihrer Klage festhalten, wird nun morgen vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt.

Streit ums Gipfelkreuz

In Österreich und Italien streitet man derzeit ums Gipfelkreuz. Sind die religiösen Symbole auf Bergen noch zeitgemäß? Traditionalisten empören sich schon allein über diese Frage und verteidigen die Gipfelkreuze als Symbol der christlichen Identität ihres Landes – auch wenn darin immer weniger Christen leben.

Münster hat's mit dem Kreuz

Im westfälischen Münster endete heute das G7-Außenministertreffen. Themen von weltpolitischem Rang gab es zu diskutieren, vom Klimawandel bis zum Ukraine-Krieg. Doch um die Gesprächsergebnisse hinsichtlich dieser Themen schert sich nun kaum noch einer, nachdem ein konservatives Lokalblatt berichtet hat, dass im Tagungssaal das Kreuz entfernt wurde. Ein Kommentar von hpd-Redakteurin Daniela Wakonigg.

Klage gegen "Kreuzerlass" abgewiesen

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat gestern mitgeteilt, dass er die Klagen des Bundes für Geistesfreiheit München (bfg München) und Bayern (bfg Bayern) sowie 25 Einzelpersonen abgewiesen hat. Gleichzeitig lässt er die Revision zum Bundesverwaltungsgericht für den bfg München und den bfg Bayern zu. Beide Körperschaften des öffentlichen Rechts halten an ihrer Klage fest und werden den Klageweg bis zum Bundesverfassungsgericht weiterverfolgen.

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof

Klage gegen "Kreuzerlass" der bayerischen Staatsregierung

Die Kläger, der Bund für Geistesfreiheit München (bfg München) sowie der Bund für Geistesfreiheit Bayern (bfg Bayern) sehen durch die Anbringung von Kreuzen im Eingangsbereich staatlicher Dienststellen die Glaubens-, Gewissens- und Weltanschauungsfreiheit ihrer Mitglieder verletzt und fordern im Berufungsverfahren vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) die Einhaltung der staatlichen, religiösen und weltanschaulichen Neutralität. Ziel der Klage ist, dass die bayerische Staatsregierung dazu verpflichtet wird, den Kreuzerlass zurückzunehmen und die Kreuze zu entfernen.

Protestaktion im Juni 2018, hier vor der Bayerischen Staatsoper

"Kreuzerlass" stellt Eingriff in Religions- und Weltanschauungsfreiheit dar

Der Bund für Geistesfreiheit (bfg) München und der bfg Bayern zeigen sich erfreut über den Beschluss des Verwaltungsgerichts München vom 27. Mai zum sogenannten "Kreuzerlass" der bayerischen Staatsregierung. Unter anderem hat das Gericht festgestellt, dass der Kreuzerlass einen Eingriff in die Religions- und Weltanschauungsfreiheit darstellt und dass dieser "gezielt darauf gerichtet (ist), jeden Behördenbesucher mit dem Kreuz zu konfrontieren".

Klinik ohne Kreuze

Der Humanistische Verband Österreich (HVÖ) begrüßt ausdrücklich den Kreuzverzicht in der Klinik Wien Floridsdorf (KH Nord). Das Kreuz in öffentlichen Einrichtungen zeigt nach Ansicht des Verbands "die Kumpanei zwischen Staat und Kirche".