BGH: Neues Personenstandsgesetz nur auf intersexuelle Personen anwendbar
Am 22. April urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) über die Frage, ob das 2018 novellierte Personenstandsgesetz (PStG) auch von nicht-intersexuellen Menschen in Anspruch genommen werden darf. Der BGH entschied, dass diese zur gerichtlichen Anerkennung einer Personenstandsänderung weiterhin den Weg über das 1980 auf den Weg gebrachte Transsexuellengesetz (TSG) zu gehen haben. Gegen diese Entscheidung wurde nun Verfassungsbeschwerde eingelegt.