LGBTQI+

BGH: Neues Personenstandsgesetz nur auf intersexuelle Personen anwendbar

Am 22. April urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) über die Frage, ob das 2018 novellierte Personenstandsgesetz (PStG) auch von nicht-intersexuellen Menschen in Anspruch genommen werden darf. Der BGH entschied, dass diese zur gerichtlichen Anerkennung einer Personenstandsänderung weiterhin den Weg über das 1980 auf den Weg gebrachte Transsexuellengesetz (TSG) zu gehen haben. Gegen diese Entscheidung wurde nun Verfassungsbeschwerde eingelegt.

Sex, Gender und Pastafarianismus

Anhänger*innen des Fliegenden Spaghettimonsters haben es nicht leicht. Weltweit müssen sie immer wieder für die Anerkennung ihrer Glaubensgemeinschaft kämpfen. Und auch dafür, ihren Glauben ungehindert verkünden zu dürfen. Ihre positive Einstellung zu Sexualität und Geschlechtlichkeit geht vor allem sozialen Netzwerken zu weit, wie jüngst die Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Österreich erfahren musste.

Schweiz: Ehe für alle auf den Weg gebracht

Vergangene Woche hat der Schweizer Nationalrat für die Ehe für alle votiert. Auch Samenspenden an lesbische Paare sollen nun möglich werden. Jetzt muss noch der Ständerat zustimmen. Konservative wollen das nicht so einfach hinnehmen und versuchen, eine Volksabstimmung zu initiieren. Wer sich bei all dem heraushält, ist die katholische Kirche.

Gemischte Gefühle: LGBTI in der EU

Die European Agency for Fundamental Rights, kurz FRA, veröffentlichte am 14. Mai den Report "A long way to go for LGBTI equality". Dieser zeichnet ein Bild der Lebensrealität von LGBTI-Personen in der Europäischen Union und formuliert Handlungsempfehlungen für die Mitgliedsstaaten. Michael O'Flaherty, Direktor der FRA, weist in seiner Einleitung zudem darauf hin, dass die Effekte des Coronavirus diese Personengruppe besonders hart treffen könnten, beispielsweise beim Zugang zu medizinischen Behandlungen oder der Suche nach einem Arbeitsplatz.

Der "Nackte Luther" 2018 in Bremen

Der Hassprediger von Bremen

Er soll Homosexuelle als "Verbrecher" bezeichnet haben, nun wird gegen Pastor Olaf Latzel wegen des Verdachts der Volksverhetzung ermittelt. Sollten seine Äußerungen als strafrechtlich relevant eingestuft werden, steht ein kirchliches Disziplinarverfahren schon in den Startlöchern. Seine Gemeinde und seine Anhänger verteidigen den Geistlichen, während sich ein breites Bündnis anderer evangelischer Kirchen gegen ihn stellt. Es ist nicht das erste Mal, dass er mit umstrittenen Aussagen für Schlagzeilen sorgt.

Absurder geht es kaum

Wenn man als schwuler Sozialdemokrat auf einem CSD in einem Niqab für das Recht demonstriert, eine Burka tragen zu dürfen, ist das in vielerlei Hinsicht grotesk. So ist es aber jüngst in den Niederlanden geschehen.