Kirchliches Selbstbestimmungsrecht und individuelles Arbeitsrecht
BERLIN. (hpd) Die eigene Religion, die sexuelle Orientierung oder der Wunsch, nach einer gescheiterten Ehe wieder zu heiraten, können eine Anstellung bei einem kirchlichen Träger ausschließen oder eine Kündigung nach sich ziehen. Kam es deswegen in der Vergangenheit zu einem Streit, räumten die Gerichte dem Selbstbestimmungsrecht der Kirchen in der Regel den Vorrang ein.