Helmut Ortner schreibt als Untertitel "Warum die Religion etwas Wunderbares sein kann – als Privatsache" und erklärt damit bereits, welche Forderung er in seinem Debattenbeitrag auf The European stellt.
Die ehemalige Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger diskutierte in Regensburg über den Stellenwert von Religion im öffentlichen Raum.
WIEN. (hpd) Die geplante Neufassung des Islamgesetzes stößt auf immer breitere Kritik. Die Zielsetzung der Novelle bleibt ebenso unklar wie die Vorgänge, die zum neuen Gesetz führen, auf Unverständnis stoßen. Kritiker sehen eine Ansammlung von Propaganda, Platitüden und Populismus.
STUTTGART. (hpd/habo) Der Landtag von Baden-Württemberg hat eine Petition des Sprechers der Humanistischen Alternative Bodensee (HABO), Dennis Riehle, auf Streichung religiöser Bezüge in der Landesverfassung abgelehnt.
HAMBURG. (hpd) Zu Beginn des neuen Jahres 2014 hat die Kirchen-Lobby allen Grund zu jubeln. Das schwarz-rote Kabinett bekennt sich durch die Bank als christlich, mit einer Besonderheit: Die Integrations-Staatsministerin Aydan Özoguz von der SPD ist bekennende Muslimin.
KÖLN. (hpd) Nachdem nun die Parteimitglieder der SPD dem Koalitionsvertrag zugestimmt haben und damit die große Koalition zustande kommt, lohnt es sich, den Koalitionsvertrag auch in Hinblick auf die Kirchen und die Religionsgemeinschaften etwas genauer anzusehen. Was da steht ist geradezu erschreckend rückwärts gerichtet.
BERLIN. (hpd) Immer mehr Angehörige der Bundeswehr kehren als menschliche Wracks oder in Särgen von ihren Auslandseinsätzen zurück. Auch wenn sie sich freiwillig dorthin gemeldet haben, geraten sie zunehmend in Widerspruch zu den ihnen befohlenen militärischen Aufgaben. Schließlich tragen sie ganz persönlich das Risiko des eigenen Todes.
POLEN. (hpd) Bemerkenswertes in Polen aus säkularer Sicht (Oktober 2013). Der Glaube nimmt in Polen immer weiter ab, es gibt eine Kontroverse um die richtige Beisetzung, die Rechte von Austretenden aus der Kirche sind gestärkt worden sowie eine starke Vermischung von Bildungswesen und katholischer Kirche.
BERLIN. (hpd) Verfassungsrechtlich verankert ist das Trennungsgebot in Art. 140 Grundgesetz (hier: Art. 137 WRV („Es besteht keine Staatskirche“). Ferner verlangen Art. 3 (3) (Antidiskriminierungsgebot), Art. 33 (3) und Art. 136 (1 bis 4) WRV (innerhalb Art. 140 GG), dass die weltanschauliche Orientierung eines Bürgers seine Rechte und Pflichten weder bedingen noch beschränken dürfen.
WIEN. (hpd) Religionsgemeinschaften versuchen, das Bild eines religiösen Österreich zu zeichnen. Um das zu erreichen, greifen sie bewusst auf veraltete Zahlen zurück oder erfinden einfach welche.