Staat und Religionen

Politik ohne Gott

Helmut Ortner schreibt als Untertitel "Warum die Religion etwas Wunderbares sein kann – als Privatsache" und erklärt damit bereits, welche Forderung er in seinem Debattenbeitrag auf The European stellt.

Ein Gesetz unter Freunden

WIEN. (hpd) Die geplante Neufassung des Islamgesetzes stößt auf immer breitere Kritik. Die Zielsetzung der Novelle bleibt ebenso unklar wie die Vorgänge, die zum neuen Gesetz führen, auf Unverständnis stoßen. Kritiker sehen eine Ansammlung von Propaganda, Platitüden und Populismus.

"Gott gehört nicht in staatliche Gesetze"

STUTTGART. (hpd/habo) Der Landtag von Baden-Württemberg hat eine Petition des Sprechers der Humanistischen Alternative Bodensee (HABO), Dennis Riehle, auf Streichung religiöser Bezüge in der Landesverfassung abgelehnt.

Schwarz-Rot regiert mit Gott und Allah

HAMBURG. (hpd) Zu Beginn des neuen Jahres 2014 hat die Kirchen-Lobby allen Grund zu jubeln. Das schwarz-rote Kabinett bekennt sich durch die Bank als christlich, mit einer Besonderheit: Die Integrations-Staatsministerin Aydan Özoguz von der SPD ist bekennende Muslimin.

Koalition zementiert Gottesstaat Deutschland

KÖLN. (hpd) Nachdem nun die Parteimitglieder der SPD dem Koalitionsvertrag zugestimmt haben und damit die große Koalition zustande kommt, lohnt es sich, den Koalitions­vertrag auch in Hinblick auf die Kirchen und die Religions­gemeinschaften etwas genauer anzusehen. Was da steht ist geradezu erschreckend rückwärts gerichtet.

Wandel der Trauerrituale bei der Bundeswehr

BERLIN. (hpd) Immer mehr Angehörige der Bundeswehr kehren als menschliche Wracks oder in Särgen von ihren Auslandseinsätzen zurück. Auch wenn sie sich freiwillig dorthin gemeldet haben, geraten sie zunehmend in Widerspruch zu den ihnen befohlenen militärischen Aufgaben. Schließlich tragen sie ganz persönlich das Risiko des eigenen Todes.

Notizen aus Polen (13)

POLEN. (hpd) Bemerkenswertes in Polen aus säkularer Sicht (Oktober 2013). Der Glaube nimmt in Polen immer weiter ab, es gibt eine Kontroverse um die richtige Beisetzung, die Rechte von Austretenden aus der Kirche sind gestärkt worden sowie eine starke Vermischung von Bildungswesen und katholischer Kirche.

Trennung von Staat und Religion erforderlich

BERLIN. (hpd) Verfassungsrechtlich verankert ist das Trennungsgebot in Art. 140 Grundgesetz (hier: Art. 137 WRV („Es besteht keine Staatskirche“). Ferner verlangen Art. 3 (3) (Antidiskriminierungsgebot), Art. 33 (3) und Art. 136 (1 bis 4) WRV (innerhalb Art. 140 GG), dass die weltanschauliche Orientierung eines Bürgers seine Rechte und Pflichten weder bedingen noch beschränken dürfen.