MÜNCHEN. (hpd) Erst einige Wochen ist es her, dass eine Berliner Mutter vor dem Verwaltungsgericht Berlin eine Klage verlor, weil sie ihre Kinder am Welthumanistentag von der Schule nahm. In der Verhandlung ging es vor allem auch darum, dass die Berliner Schulbehörde den Welthumanistentag nicht als Feiertag festgelegt hat.
Das will der Bund für Geistesfreiheit (bfg) nun ändern und hat - für Bayern - einen entsprechenden Antrag gestellt. Dazu gab der bfg die folgende Pressemitteilung heraus.
Der Bund für Geistesfreiheit (bfg) vertritt die Rechte von konfessionslosen Menschen in der BRD. Die Konfessionslosen stellen mit ca. 35 Prozent der Bevölkerung inzwischen eine weit größere (und schnell wachsende) Weltanschauungs-Gruppe dar als jede andere in Deutschland, wie z. B. Protestanten und Katholiken, die jeweils bei ca. 28-29 Prozent liegen, mit sinkender Tendenz.
Das geltende Gesetz erlaubt auch kleinen Konfessionsgruppen eigene Feiertage mit den damit zusammenhängenden Vorteilen, wie z. B. Befreiung von Arbeit und Schulbesuch. So sind z. B. jüdische Schülerinnen und Schüler an folgenden Tagen von der Verpflichtung zur Teilnahme am Unterricht und sonstigen schulischen Veranstaltungen befreit: an beiden Tagen des Neujahrsfests, am Versöhnungstag, an den ersten zwei Tagen und an den letzten zwei Tagen des Laubhüttenfests, an den ersten zwei Tagen und an den letzten zwei Tagen des Osterfests und an beiden Tagen des Wochenfests. Muslimische Schülerinnen und Schüler sind an den Festtagen Ramazan Bayrami und Kurban Bayrami jeweils für die ersten beiden Tage von der Verpflichtung zur Teilnahme am Unterricht und sonstigen Veranstaltungen befreit. Es gibt in den ministeriellen Erlässen auch Freistellungen für z. B. Siebententags-Adventisten, Bahái-Religion, Schüler, die der Worldwide Church of God angehören usw.
Laut Kultusministerium erfolgt die Unterrichtsbefreiung von Schülerinnen und Schüler anderer Bekenntnisse an einschlägigen religiösen Feiertagen auf Antrag.
Als Körperschaft des öffentlichen Rechts ist der bfg als Weltanschauungsgemeinschaft den Religionen in jeder Richtung gleichgestellt. Die Dachorganisation bfg Bayern K.d.ö.R. hat in seiner Landesversammlung am 13.4.2013 drei humanistische Feiertage beschlossen und dem Kultusministerium auch offiziell mit Einschreiben/Rückschein gemeldet. Es handelt sich um
- 10. Mai: Evolutionstag (Am sechsten Freitag nach dem Sonntag, der dem ersten Frühjahresvollmond folgt, wird der Evolutionstag des Bundes für Geistesfreiheit Bayern gefeiert. Termine: 2013 10. Mai, 2014 30. Mai, 2015 15. Mai, 2016 6. Mai, 2017 26. Mai, 2018 11. Mai)
- 21. Juni: Welthumanisten-Tag
- 10. Dezember: Tag der Menschenrechte
Mitglieder des bfg (und deren Kinder) können ab sofort wie die Mitglieder anderer Glaubens- und Weltanschauungsgemeinschaften die Annehmlichkeiten von Schul- und Arbeitsbefreiung in Anspruch nehmen. Es genügt dafür der formlose Antrag bei Arbeitgebern und Schulen. Vorlagen für den Antrag stellt der bfg Bayern sowie seine Ortsgemeinschaften in 12 bayrischen Städten auf Wunsch gerne kostenlos zur Verfügung.
ws/cf
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