Verloren trotz erfolgreicher Klage
BERLIN. (hpd) Entgegen der Darstellungen von Zeitschriften wie SPON und der Süddeutschen war der sogenannte Kirchensteuer-Rebell Hartmut Zapp mit seiner Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig erfolgreich. Die mit dem Urteil verbundene Hoffnung vieler Katholiken, fortan Gewissensfreiheit in Fragen der Kirchensteuer zu haben, wurde jedoch nicht erfüllt.