Nur wer Kirchensteuern zahlt, ist Katholik
MANNHEIM. (hpd) Der Baden-Württembergische Verwaltungsgerichtshof hat heute entschieden, dass ein so genannter „Kirchenaustritt“, der sich ausschließlich hinsichtlich der staatlichen Rechtsfolgen der Kirchenzugehörigkeit erklärt, gegen die Pflichten des Kirchenmitglieds verstößt und deshalb nicht statthaft sei.