Warum die Kölner Richter Recht haben
WÜRZBURG. (hpd) Das Urteil des Kölner Landgerichts, die religiös motivierte Beschneidung eines Jungen als strafbare Körperverletzung einzustufen, hat für erhebliches Aufsehen gesorgt. Nicht nur die unmittelbar betroffenen jüdischen und muslimischen Verbände haben sich scharf ablehnend geäußert, auch die Deutsche Bischofskonferenz und die Evangelische Kirche haben sich gegen das Urteil ausgesprochen.