Mädchen von Verstümmelung bedroht

HAMBURG. (tf/hpd)  Ein zehnjähriges, in Deutschland geborenes Mädchen könnte bald Opfer von Genitalverstümmelung werden. Das Oberlandesgericht Karlsruhe revidierte ein vorangegangenes Urteil, das die Ausreise des Mädchens nach Äthiopien untersagt hatte.

Die „TaskForce für effektive Prävention von Genitalverstümmelung“ hat eine Petition eingerichtet mit dem Ziel, den Fall vor den Bundesgerichtshof zu bringen. Doch die Zeit drängt: Die Beschwerdefrist endet bereits am 25. Juni.

Stellungnahme der TaskForce

Ein minderjähriges Mädchen mit äthiopischem Migrationshintergrund darf laut Beschluss 5UF 224/08 des Oberlandesgerichts Karlsruhe nach Äthiopien gebracht werden, obwohl ihm dort die Gefahr der Genitalverstümmelung droht.

Damit wird der Beschluss des Amtsgerichtes Bad Säckingen vom 20.11.2008 revidiert, der fundiert den Schutz des Mädchens sichergestellt hatte, indem den Eltern das Verbringen des Mädchens in das Hochrisikoland untersagt wurde, das laut UN-Bericht 2009 nach wie vor zu den Ländern mit den höchsten Verstümmelungsraten zählt.

Das Oberlandesgericht habe keine ausreichenden Anhaltspunkte für eine drohende Verletzung des Kindeswohls durch Genitalverstümmelung feststellen können, heißt es in der Beschlussbegründung.

Das Oberlandesgericht unterläuft damit die stringente deutsche Rechtssprechung, mit der seit 2004 konsequent und verantwortungsvoll Mädchen vor der Gefahr der Genitalverstümmelung in den Herkunftsländern geschützt wurden.

Angesichts der Tatsache, dass die Entscheidung des Oberlandesgerichtes u.a. auf einer Stellungnahme der Deutschen Botschaft in Addis Abeba beruht, sind die Deutsche Botschaft, bzw. das Auswärtige Amt direkt mit verantwortlich, wenn das Kind nun in Äthiopien der Verstümmelung unterworfen und lebenslang geschädigt wird.

Denn: Die Ausführungen der Deutschen Botschaft in Addis Abeba entbehren jeder Grundlage und belegen in erster Linie fehlende Sachkenntnis über die Praxis der Genitalverstümmelung.

Die TaskForce und ihre Verbündeten haben deshalb im Vorfeld der mündlichen Verhandlung vor dem OLG eine Beschwerde beim Auswärtigen Amt gegen diese Fehleinschätzungen eingereicht und darauf hingewiesen, dass eine neue Bewertung der Sachlage dringend erforderlich sei.

Das Auswärtige Amt weigerte sich, eine Revision und Korrektur der Stellungnahme zu veranlassen und nahm somit billigend in Kauf, dass sich das Gericht auf eine nachweislich falsche Einschätzung der Sachlage beruft.

Es drängt sich die Frage auf, ob hier möglicherweise vorsätzlich die Gesundheit und das Leben eines Kindes zugunsten der Aufrechterhaltung der guten diplomatischen Beziehungen zu Äthiopien geopfert werden.

Das Auswärtige Amt ist jedenfalls direkt zur Verantwortung zu ziehen, wenn das Mädchen während eines - nun ermöglichten - Aufenthaltes in Äthiopien tatsächlich verstümmelt werden sollte.

Es muss darauf hingewiesen werden, dass es anhand der tatsächlichen Sachlage keinerlei Indizien dafür gibt, dass in der Familie keine Genitalverstümmelungen üblich sind, denn die einfachen, zumutbaren Beweise dafür wurden weder eingefordert noch erbracht.

Den RichterInnen des Oberlandesgerichts in Karlsruhe ist kein Vorwurf daraus zu machen, ihre Entscheidung auf der falschen Stellungnahme der Deutschen Botschaft zu gründen und deren Einschätzung, es bestehe keine Gefahr für das Kind, in ihre Begründung zu übernehmen. Sie verlassen sich auf die Kompetenz der Botschaft. Verantwortungsloses Fehlverhalten wurde von der Deutschen Botschaft/dem Auswärtigen Amt an den Tag gelegt.

Das Oberlandesgericht ist außerdem nicht die letzte Instanz, die über den Schutz des Mädchens vor Genitalverstümmelung entscheiden kann: Das zuständige Jugendamt kann Beschwerde beim Bundesgerichtshof (BGH) einreichen und somit seiner Verantwortung für das Wohl des Mädchens weiterhin gerecht werden.

Aber das Jugendamt will diesen Weg NICHT gehen. Diese Entscheidung wurde - nach Aussage der Sozialdezernentin Zimmermann-Fiscella - vom Landratsamt Lörrach getroffen. Man akzeptiere den Beschluss, was nichts anderes bedeutet, als die Reise des Mädchens nach Äthiopien und die Verstümmelungsgefahr in Kauf zu nehmen.

Offensichtlich sollte der Beschluss des OLG so lange unter Verschluss halten, bis die Beschwerdefrist verstrichen sei, um nicht unter den Druck zu handeln zu geraten. Deshalb wurde wohl die Information über den Beschluss - entgegen einer getroffenen Vereinbarung wochenlang gegenüber der TaskForce verschwiegen.

Obwohl dem Sozialdezernat/Landratsamt fundierte Informationen dafür vorliegen, dass die Entscheidung des OLG die Verstümmelung des minderjährigen Mädchens bedeuten kann, versagt es dem Mädchen die letzte Chance auf Schutz.

Somit trägt neben dem Auswärtigen Amt auch das Landratsamt Lörrach eine direkte Verantwortung, wenn das Kind - aufgrund der Unterlassung aller Schutzmöglichkeiten - Opfer der Genitalverstümmelung werden sollte.

Vor dem Hintergrund der Verantwortung der deutschen Regierung und Behörden für den Schutz von Kindern vor Gewalt und Misshandlung sehen wir eine eklatante Verletzung der Rechte des betroffenen Mädchens und fahrlässige bzw. vorsätzliche Gefährdung des Kindes, die mit Blick auf unser Grundgesetz schlichtweg inakzeptabel ist.

Wir fordern das zuständige Jugendamt, bzw. das Landratsamt Lörrach, sowie die übergeordnete Behörde - das Sozialministerium Baden-Württemberg - auf, dafür Soge zu tragen, dass dieser Fall innerhalb der Beschwerdefrist - d.h. bis zum 25. Juni - vor den Bundesgerichtshof (BGH) gebracht wird!

Petition

Die TaskForce hat eine Petition eingerichtet, die dieser Forderung Nachdruck verleiht und den Bürgerinnen und Bürgern in unserem Land die Möglichkeit gibt, mit ihrer Unterschrift ihren Beitrag für den Schutz dieses Mädchens vor Gentialverstümmelung zu leisten. Hier können Sie die Petition unterstützen.

Minderjährige Mädchen mit Migrationshintergrund, die in Deutschland leben, der Gefahr der Genitalverstümmelung fahrlässig oder vorsätzlich auszuliefern widerspricht der Schutzverpflichtung der Bundesregierung, die Kinder in unserem Land vor Gewalt und Misshandlung zu schützen. Dieser Fall belegt die wirkliche Schutzlosigkeit, mit der Mädchen, die in Deutschland leben, der Gefahr der Genitalverstümmelung ausgeliefert werden und zeigt eine ganz konkrete und fatale Schutzlücke. Davon will die Bundesregierung bis heute nichts wissen und kaschiert ihre tatsächliche Duldungspolitik mit Diskussionen um sinnfreie Änderungen des Strafgesetzes, siehe:

Kontakt: TaskForce für effektive Prävention von Genitalverstümmelung,
Tel.: 040 80 79 69 44