Bundesverwaltungsgericht

Anna Ignatius

Weiter Ungleichbehandlung Konfessionsloser

LEIPZIG. (hpd) Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute entschieden (BVerwG 6 C 11.13), dass das Grundgesetz den Verordnungsgeber in Baden-Württemberg nicht verpflichtet, ein Schulfach Ethik für diejenigen Schüler in der Grundschule vorzusehen, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen.

Bildungsauftrag statt Religion

LEIPZIG. (hpd) Durch zwei mit Spannung erwarteten Entscheidungen hat das Bundesverwaltungsgericht am Mittwoch ein eindeutiges Zeichen gesetzt: Religiös begründete Unterrichtsbefreiung ist nur in besonders gelagerten Ausnahmefällen zulässig. Und: Der schulische Bildungsauftrag hat unmissverständlich Vorrang vor religiösen Auffassungen.