Weiter Ungleichbehandlung Konfessionsloser
LEIPZIG. (hpd) Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute entschieden (BVerwG 6 C 11.13), dass das Grundgesetz den Verordnungsgeber in Baden-Württemberg nicht verpflichtet, ein Schulfach Ethik für diejenigen Schüler in der Grundschule vorzusehen, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen.