Kirchliches Arbeitsrecht

Moderate Modernisierung in der Katholische Kirche angekündigt

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BERLIN. (hpd) Bei den "Essener Gesprächen" am Sonntag hat der Leiter des Katholischen Büros in Berlin, Prälat Karl Jüsten, angekündigt, dass die katholische Kirche zukünftig "mutiger" sein werde, wenn es um geschiedene Mitarbeiter der katholischen Kirche geht.

Es müsse ja "nicht zwangsläufig zu einer Kündigung kommen" regte Prälat Karl Jüsten am Sonntag anlässlich des Festaktes aus Anlass der 50. Essener Gespräche zum Thema Staat und Kirche an. Er kündigte an, dass "die Deutsche Bischofskonferenz … hier mutiger werden" wird.

Wünschenswert wäre jedoch, dass die katholische Kirche in Fragen des Arbeitsrechts nicht nur "mutiger" wird. Es wird höchste Zeit, dass auch konfessionelle Arbeitgeber an das allgemeine Arbeitsrecht gebunden und Ausnahmen, wie sie der "Dritte Weg" definieren, nicht mehr zulässig sind. Selbstverständlich spricht niemand einem Tendenzbetrieb ab, seine Führungskräfte und Sprecher nach Kriterien auszuwählen, die dem Selbstverständnis des Unternehmens entsprechen. Doch ob eine verkündende Tätigkeit bei jeder Reinigungskraft, bei jedem Krankenpfleger oder Krankenschwester gegeben sind, muss angezweifelt werden.

Das sieht auch die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts, Ingrid Schmidt, so. Bei den Essener Gesprächen billigte sie den Kirchen ein Selbstverwaltungsrecht zu. "Das müsse aber einer Plausibilitätskontrolle unterliegen, sagte die Richterin in Essen. In Sozial- oder Serviceeinrichtungen der Kirche sei es nur schwer vorstellbar, auf einer Einhaltung von Loyalitätsanforderungen zu bestehen."

Diese Aussage von Frau Schmidt ist insofern interessant, als dass das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Ende November 2014 ein vielfach kritisiertes Urteil fällte, nach der der Kirche das Recht zugestanden wurde, einem Chefarzt zu kündigen, weil dieser nach einer Scheidung erneut geheiratet hat.

Bei den Essener Gesprächen forderte auch der religionspolitische Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, Volker Beck, dass die Kirchen zu Veränderungen bereit sein müssen "und nicht weiter nur am Status Quo festhalten" dürfen.

Ob solche Wünsche und Forderungen jedoch die Ohren der Kirchenfürsten erreichen werden ist fraglich. Denn in seinem Grußwort zu den Essener Gesprächen schrieb der Vorsitzende der Bischofskonferenz, Bischof Reinhard Marx über die "Vitalität des Miteinanders von Staat und Kirche" und hob die Vorzüge des geltenden Staatskirchenrechts hervor. Nun, für die katholische Kirche dürfte das ganz sicher richtig sein; ob es das auch für den Rest der Gesellschaft ist, muss jedoch in Frage gestellt werden.

Der Ruhrbischof Franz-Josef Overbeck differenzierte in seiner Rede da besser. Er sagte laut evangelisch.de: "Die Religion dürfe nicht politisiert und die Politik nicht religiös aufgeladen werden." Man sollte ihn beim Wort nehmen.