Humanisten am Bodensee begrüßen Gesetzesvorlage zur Lockerung des Tanzverbots

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KONSTANZ. (hpd) Die "Humanistische Alternative Bodensee" (HABO) begrüßt den Gesetzesentwurf des Innenministeriums in Stuttgart, wonach die Regelungen zum sogenannten "Tanzverbot" in Baden-Württemberg gelockert werden sollen.

HABO-Sprecher Dennis Riehle sieht jedoch nur einen "ersten Schritt" in dem Vorhaben, das Tanzen am Gründonnerstag und an Weihnachten tagsüber zu erlauben und den Beginn am Totensonntag oder Allerheiligen auf 5 Uhr zu verschieben.

"Ministerpräsident Kretschmann hat zwar sein Versprechen eingehalten, wonach er die bislang geltende Gesetzeslage, die die schärfste unter allen Bundesländern ist, überprüfen wird. Allerdings ist das Ergebnis kein 'großer Wurf'". Für die zurückhaltenden Änderungen sieht Riehle praktische Gründe: "Wir befinden uns im Wahlkampf – und die Landesregierung steht unter dem vehementen Einfluss der Kirchen und einer grün-konservativen Wählerschaft, deren Stimmen für einen Sieg bei der Landtagswahl 2016 dringend gebraucht werden. Da war offenkundig nicht mehr drin, als diese doch zaghaften Zugeständnisse an eine moderne Gesellschaft."

Gleichwohl erkennt der HABO-Sprecher auch, dass sich beständiger Protest lohnt: "Verschiedenste Gruppierungen aus dem säkularen Spektrum haben ihre Verärgerung über die geltenden Bedingungen zum Ausdruck gebracht – und sind dabei konsequent geblieben. Die Einsicht der Koalition, wonach das Tanzverbot in seiner bisherigen Form nicht mehr verhältnismäßig ist, dürfte maßgeblich von dieser dargelegten Unzufriedenheit beeinflusst worden sein".

Die Humanisten am Bodensee hoffen zudem, dass die vom Ministerium offenbar angeregte Aufhebung des Tanzverbots vor Sonn- und Feiertagen ebenfalls eine klare politische Mehrheit erhält: "Der Eingriff in die Freiheitsrechte darf nicht mehr von einer einzelnen Religion oder dem Staat diktiert werden. Das Aufzwingen von Verboten hat nichts mit Respekt gegenüber einem bestimmten Glauben zu tun – so sieht es das Grundgesetz in Artikel 140. Denn Religionsfreiheit bedeutet eben auch, denjenigen gegenüber Toleranz zu praktizieren, die keiner Konfession oder weltanschaulichen Gemeinschaft angehören. Deshalb muss neben der religiösen Überzeugung gleichsam die Gestaltung Freizeit und Alltag eine Privatsache bleiben."


Foto: Screenshot aus dem hpd-Video "Tanzgebot 2015"