Argentinien

Haft wegen Missbrauchs für Papst-Vertrauten

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Symbolbild
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Die seit Anfang 2019 laufenden Ermittlungen gegen den ehemaligen Bischof von Orán wegen Missbrauchs von Seminaristen endeten nun mit einer Verhandlung samt Verurteilung. Gustavo Óscar Zanchetta erhielt eine Haftstrafe von viereinhalb Jahren. Dem argentinischen Ex-Bischof wird ein enges Verhältnis zum aktuellen Papst nachgesagt.

Der seit 2013 amtierende Papst Franziskus hatte im Jahr 2014 eine Null-Toleranz-Strategie im Umgang mit Priestern und anderen Würdenträgern angekündigt, die sexueller Übergriffe oder deren Vertuschung beschuldigt werden. Wie ernst es ihm mit der Ankündigung war, zeigt sich vielleicht jetzt, da mit Gustavo Óscar Zanchetta ein Vertrauter verurteilt wurde und Franziskus womöglich schon länger von den Vorwürfen wusste. Zanchettas Erklärungen zu pornographischem Material auf seinem Mobiltelefon soll der Papst geglaubt und ihn auf einen Posten im Vatikan versetzt haben.

Bereits im Jahr 2018 hatten zwei volljährige Seminaristen den ehemaligen Bischof von Orán, gelegen im Nordwesten Argentiniens, angezeigt. Während seiner Amtszeit, die von 2013 bis 2017 andauerte, soll er in den Jahren 2014 und 2015 sexuell übergriffig geworden sein. Zanchetta soll beide nach ihrem Privatleben ausgefragt sowie ihnen seine Vorliebe für Massagen angetragen und amouröse Vorschläge unterbreitet haben. Der Ex-Bischof selbst erklärte seine Unschuld und behauptete, immer ein gutes und gesundes Verhältnis zu allen Seminaristen gehabt zu haben. Auch hätten drei Priester ihm berichtet, dass die Vorwürfe ein Rache-Komplott gegen ihn seien.

Die Staatsanwaltschaft dagegen sah die Schuld Zanchettas als erwiesen an. Besonders, da sich die Seminaristen zunächst um kircheninterne Aufarbeitung bemüht hätten. Obwohl eine höhere Strafe gefordert war, verurteilte das Gericht Oráns früheren Bischof wegen einfachen Missbrauchs zu viereinhalb Jahren Haft mit Eintrag in die nationale Gen-Datenbank, die Material derer sammelt, deren Taten gegen die sexuelle Integrität anderer verstoßen. Zanchetta kann noch Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen.

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