Tag der Menschenrechte:

Ein Feiertag für die offene, säkulare Gesellschaft

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UN-Gebäude in Wien
UN-Gebäude in Wien

Der Tag der Menschenrechte, der am 10. Dezember weltweit begangen wird, erinnert an die Verabschiedung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen im Jahr 1948.

Diese rechtlich nicht bindende Resolution bekundet den Willen, eine Art Weltgesetz zu formulieren, von dem schon die antiken Philosophen in der Stoa träumten und das unabhängig von Ideologien und Religionen für alle Menschen gleichermaßen gültig sein soll. Nach schwierigen Verhandlungen wurden schließlich 30 Artikel festgeschrieben, die jedoch bis heute über eine allgemeine Empfehlung nicht hinausgehen. Die Einigung auf die rechtlich bindende Form eines völkerrechtlichen Vertrages wurde auf einen späteren Zeitpunkt verschoben.

Ein Grund zum Feiern ist die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte allemal und die Vereinten Nationen (UN), das Europäische Parlament und Organisationen wie Amnesty International oder Reporter ohne Grenzen nehmen diesen Tag zum Anlass, das Thema Menschenrechte auf die Agenda zu heben.

Auch für den KORSO (Koordinierungsrat säkularer Organisationen) und die in ihm organisierten Verbände ist der 10. Dezember etwas Besonderes, stellt doch die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte eine von Menschen für Menschen entworfene Grundlage des Zusammenlebens auf der Basis humanistischer Grundwerte dar. Sie bildet ein ethisches Regelwerk, das jedem Menschen auf der Basis seiner individuellen Würde, also aus sich heraus, gleiche und unveräußerliche Rechte zubilligt: "Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren", lautet der Artikel 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte.

Wenn man die Welt heute betrachtet, liegt aber leider noch ein weiter Weg vor uns, bis sich die 30 Artikel wirklich allgemein durchsetzen werden. Religiöse Fundamentalisten, Populisten, Demagogen und Ewiggestrige sind eifrig dabei, Rechte zu beschneiden und die Freiheit und Gleichheit zu negieren.

Für eine offene Gesellschaft, in der tradierte religiöse Werte zunehmend an Bedeutung verlieren, ist die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte ein wichtiger Baustein, der helfen kann, das Verhältnis der Menschen zueinander zu regeln und verdient daher höchste Aufmerksamkeit. Unter Bezugnahme auf die Gleichstellung von religiösen und weltanschaulichen Bekenntnissen aus dem Grundgesetz hat zum Beispiel der Bund für Geistesfreiheit K. d. ö. R., eine der Mitgliedsorganisationen im KORSO, den 10. Dezember zu einem seiner offiziellen Feiertage erklärt. Kinder von Mitgliedern können an diesem Tag, wie auch für andere Bekenntnisse üblich, vom Schulunterricht befreit werden und in einigen Städten finden Veranstaltungen und Kundgebungen statt.

Bei der Verwirklichung einer echten Gleichstellung konfessionsfreier Menschen sieht der KORSO große Defizite. So sind von 15 allgemeinen gesetzlichen Feiertagen nur drei weltlich (1. Januar, 1. Mai und 3. Oktober). Alle anderen haben einen christlichen Hintergrund, der laut Umfragen einem großen Teil der Bevölkerung verborgen bleibt. Auch die offizielle Feierkultur bei staatlichen Anlässen, Trauerfeiern oder Jubiläen berücksichtigt Menschen ohne Religion oder Konfessionsfreie kaum. Das muss nicht so sein und sollte auch nicht so bleiben, fordert der KORSO. Begriffe wie Oster- oder Pfingstferien sucht man schon im laizistischen Nachbarland Frankreich beispielsweise vergeblich.

Auch bei uns ist es an der Zeit, der immer weltlicher werdenden Gesellschaft Rechnung zu tragen und eine eigene, dem proportionalen Anteil der Bevölkerungsgruppen entsprechende Feierkultur zu etablieren. Der 10. Dezember, der Tag der Menschenrechte, ist für den Anfang ein würdiger Kandidat.

Erstveröffentlichung auf der Webseite des KORSO.

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