Zentralrat der Konfessionsfreien begrüßt heutige Entscheidung zur Suizidhilfe

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Während der Abstimmung über den Gesetzentwurf von Helling-Plahr et al. im Plenarsaal des Bundestages
Screenshot der Abstimmung über den Gesetzentwurf von Helling-Plahr et al.

Der Zentralrat der Konfessionsfreien begrüßt die heutige Ablehnung des Deutschen Bundestags beider Gesetzentwürfe zur Suizidhilfe. Dazu hatte der Zentralrat die Abgeordneten mehrfach aufgerufen. "Damit bleibt der freiheitliche Geist des Urteils vom Bundesverfassungsgericht voll erhalten", freut sich der Vorsitzende Philipp Möller. 

Nach der heutigen Abstimmung des Bundestags über eine gesetzliche Neuregelung der Suizidhilfe zeigt sich der Zentralrat der Konfessionsfreien erleichtert. "Nach dem weitreichenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2020 haben wir eine erneute Einschränkung des Selbstbestimmungsrechts befürchtet", sagt Philipp Möller. "Die Mehrheit der Abgeordneten hat offenbar verstanden, dass die Suizidhilfe momentan sehr gut geregelt ist – und genau dabei soll es auch bleiben."

Der Zentralrat der Konfessionsfreien widerspricht der Behauptung, Suizidhilfe bewege sich ohne ein neues Gesetz in einem rechtlichen Graubereich. "Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil einen sicheren Rechtsrahmen vorgegeben, der sich seit drei Jahren bewährt", betont Möller. Der Vorsitzende ergänzt, dass keiner der vorliegenden Gesetzentwürfe dem Menschenbild des Grundgesetzes gerecht geworden sei. "Der Verfassungsordnung des Grundgesetzes liegt ein Menschenbild zugrunde, das von der Würde des Menschen und der freien Entfaltung der Persönlichkeit in Selbstbestimmung und Eigenverantwortung bestimmt ist", wie es im Urteil wörtlich heißt.

"Mit dieser Abstimmung hat der Deutsche Bundestag die Praxis der Suizidhilfe in Deutschland bestätigt", sagt Philipp Möller. Der Zentralrat hatte die Abgeordneten mehrfach dazu aufgerufen, keinem der vorliegenden Gesetzentwürfe zuzustimmen. Dies hatte er in seinen "Zehn Fragen und Antworten zur Suizidhilfe" ebenso ausgedrückt wie in einer Stellungnahme an den Rechtsausschuss. Umso größer ist die Freude im gesamten Zentralrat darüber, dass der Bundestag dieser Empfehlung gefolgt ist. "Heute ist ein guter Tag für die Selbstbestimmung am Lebensende!"

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