Kirchenrecht lässt Beschäftigungsverbot nicht zu

Im Bistum Trier werden weiterhin pädophile Pfarrer beschäftigt. Eine Entlassung aus dem Kirchendienst sei nicht möglich, da ein Beschäftigungsverbot für Pfarrer nach deutschen Kirchenrecht nicht zulässig ist.

Hier wird wieder einmal mehr deutlich, wie innerhalb der Kirche mit zweierlei Maß gemessen wird: Angestellte, die sich scheiden lassen oder neu verheiraten, werden gekündigt. Für die Herren in Schwarz, selbst wenn sie verurteilte Sexualstraftäter sind, gilt das nicht.