Was ist eine Patientenverfügung?

BERLIN. Mit Patientenverfügungen ist es wie bei dem Lied: „Wer, wie, was; wieso, weshalb, warum – wer nicht fragt, bleibt dumm“, aus der "Sesamstraße". Es sollen mehrere hundert Varianten von Patientenverfügungen im Umlauf sein, darunter streng christliche und eng juristische. Eine Sammlung von Musterverfügungen beim „Zentrum für medizinische Ethik“ in Bochum verzeichnete vor drei Jahren über 180 verschiedene Exemplare. Inzwischen werden es viel mehr sein.

Politikerinnen und Politiker, die sich derzeit im Bundestag an ein Gesetz über Patientenverfügungen machen, und vor allem Bürgerinnen und Bürger, sind häufig auf Modelle angewiesen, die eher zufällig oder per Zeitungs- oder Illustriertenbericht an sie kommen. Dass überhaupt mehr darüber geschrieben wird, ist zunächst ein Fortschritt. Endlich wird das Thema öffentlicher Gesprächsstoff. Die zahlreichen Publikationen offenbaren aber zugleich ein großes Manko, denn es fehlt an objektiven Qualitätskriterien. Diese Lücke steht in starkem Kontrast zu den Bedürfnissen und Erfordernissen in dieser sensiblen Sache.

 

Das “Bundesjustizministerium“ definiert in der sehr empfehlenswerten Broschüre „Patientenverfügung“, worum es sich dabei handelt: „In einer Patientenverfügung können Sie – möglichst schriftlich – für den Fall Ihrer Entscheidungsunfähigkeit im Voraus festlegen, ob und wie Sie in bestimmten Situationen ärztlich behandelt werden möchten.“

Wie die Praxis zeigt, kann verantwortlich mit der Abfassung und Anwendung von solchen Patientenverfügungen umgegangen werden. Gerichtliche Regelkontrollen oder gar Entmündigungen durch eine Beschränkung von Patientenverfügungen durch den Gesetzgeber weist nicht nur der „Humanistische Verband Deutschlands“ (HVD) strikt zurück. Er wie andere Anbieter müssen allerdings konstatieren, dass die meisten Vorsorgewilligen ebenso wie ihre Ärzte beim Thema Patientenverfügung überfordert sind. Sie fühlen sich allein gelassen.

Um diesem Mangel abzuhelfen, hat der HVD heute einen „Zehn-Punkte-Leitfaden zu Patientenverfügungen“ veröffentlicht. Er möchte bestehende Unsicherheiten ausräumen und zur Qualitätsprüfung von Patientenverfügungen beitragen. Der Verband kann als Beratungs- und Hinterlegungsstelle für mehr als 12.000 Patientenverfügungen auf eine über 15jährige Erfahrung zurückgreifen. Die „Stiftung Warentest“ nannte 2006 in ihrer Septemberausgabe von „Finanztest“ die „Deutsche Hospizstiftung“ (DHS) und den „Humanistischen Verband Deutschlands“ (HVD) als erste Adressen von insgesamt fünf Stellen, wo Vorsorgedokumente auch hinterlegt bzw. registriert werden können. Es ist ein Markenzeichen des HVD, Vorsorgewillige beim Abfassen einer individuell-konkreten Patientenverfügung zu unterstützen, s. Bild.

Dabei soll der „Leitfaden“ Laien, Ärzten und Betreuern helfen. Es werden in ihm öffentlich zugängliche und überprüfbare Kriterien formuliert, um Zweifel an der Tauglichkeit von Patientenverfügungen auszuräumen und zugleich zu deren Qualitätsprüfung zu befördern.

 

Zusammen mit dem „Leitfaden“ gab der HVD eine politische Meldung an die Presse, s. Anhang. Er fordert darin vom Gesetzgeber „eine praxistaugliche Rahmenregelung, die die bestehende Rechtslage gesetzlich verankert. Damit wendet sich der HVD v.a. gegen Bestrebungen, mit einer sog. Reichweitenbeschränkung die Gültigkeit von Patientenverfügungen lediglich auf tödlich verlaufende Krankheiten zu beschränken. In jedem Fall sollte das Selbstbestimmungsrecht und die Entscheidungsmacht der Patienten gestärkt werden. Dies schließt eine Regelüberprüfung durch ein Gericht aus.“

 

Im „Zehn-Punkte-Leitfaden“ werden folgende Fragen beantwortet:

1. Wozu werden Vorsorgedokumente im Krankheitsfall benötigt?

2. Was ist, wenn jemand keine Vorsorge treffen wollte oder konnte?

3. Gibt es Gestaltungsbestimmungen, die zu beachten sind?

4. Warum sollte die individuelle Motivation und die vorangegangene Information in der Patientenverfügung deutlich werden?

5. Bei welchen Formulierungen in einer Patientenverfügung ist besondere Vorsicht geboten?

6. Enthält die Patientenverfügung korrekt beschriebene Krankheitszustände und „Mindeststandards“?

7. Wie kann die „Qual der Wahl“ durch vereinheitlichte Qualitäts-Standards erleichtert werden?

8. Wie konkret soll und kann eine optimale, individuell abgefasste Patientenverfügung sein?

9. Warum und wie oft sollte eine Aktualisierung erfolgen?

10. Was empfehlen Verbraucherschutz-Magazine bzgl. Überprüfung, Abfassung, Registrierung einer Patientenverfügung?

 

GG