Geldwäsche in Bayern

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Bayerisches Wappen / Foto: Carsten Frerk

MÜNCHEN. (hpd) Der Bayerische Landtag hat vor ein paar Tagen eine Gesetzesänderung über die Bezüge der Bischöfe und weiterer Geistlicher verabschiedet, da es dem Gedanken der organisatorisch-institutionellen Trennung von Kirche und Staat besser entsprechen würde, wenn die Kirche ihre hohen Geistlichen selbst besoldet. Dahinter steht Geldwäsche und der Versuch der Volksverdummung.

Das Thema der staatlichen Bischofsbesoldung in Deutschland hatte vor rund zwei Jahren eine unerwünschte öffentliche Aufmerksamkeit bekommen. Mitte April 2010 meldete das Fernsehmagazin Panorama: "Das Bayerische Kultusministerium hält daran fest, das Gehalt von Bischof Mixa aus dem Bayerischen Staatshaushalt und nicht aus Kirchenmitteln zu zahlen." Konkordat und Staatsvertrag würden das so festlegen und das könne man nicht ändern. Der öffentliche Unmut darüber war aber aktuell.

Am 4. August 2010 titelte die Süddeutsche Zeitung "Katholiken wollen Bischöfe selbst bezahlen". Die Bezahlung der Bischöfe aus der Staatskasse seien nicht mehr zu vermitteln, denn das alles, so der Regensburger Bischof Müller, werde falsch wahrgenommen: "Bei dem Geld handele es sich jedoch nur um die Renditen aus den im Jahr 1803 enteigneten Kirchengütern." Auf welche Kirchengüter sich diese Zahlungen beziehen würden, dazu gab es keine Informationen.

Das Gesetz über die Bezüge der Erzbischöfe, Bischöfe und Mitglieder der Domkapitel sowie über die Zuschüsse zum Personalaufwand des Landeskirchenrats – (vom 7. April 1925), das mehrfach aktualisiert wurde, hatte den Effekt, dass im Haushaltsplan des Kultusministeriums sehr detailliert die für die einzelnen Positionen gezahlten Beträge öffentlich dokumentiert wurden. Und egal mit welcher Begründung versehen, wurde dadurch eines klar: der Staat bezahlt diesen Hochwürdigsten Herren Klerikern, Erzbischöfen, Bischöfen und weiteren Mitgliedern des Domkapitels die Bezüge. Auch für Bischof Mixa.

Nun, nach zweijährigen Verhandlungen wurde ein Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes über die genannten Bezüge in den Landtag eingebracht (Bayerischer Landtag, Drucksache 16/13835).

Die darin gewählten Formulierungen und Begründungen erfüllen die Kriterien einer Geldwäsche, d.h. das Verbergen bzw. das Verschleiern der Herkunft von Finanzmitteln. Juristisch sind diese Zahlungen zudem verfassungswidrig, da nach den Bestimmungen der Weimarer Reichsverfassung und des Grundgesetzes vordemokratisch begründete Zahlungen zu beenden sind. Alle nach 1919 in Konkordaten und Staatsverträgen vereinbarten Zahlungen, die sich auf eine Zeit vor 1919 beziehen und keine Begründung aus einer Zwecksetzung der säkularen Verfassung beinhalten, stehen dadurch bereits bei der Formulierung im Gegensatz zu den vorrangigen Verfassungs- und Grundgesetzbestimmungen.

In Zukunft leistet der Freistaat nach den Regelungen des Bayerischen Besoldungsgesetzes (BayBesG, Anlage 3) an eine von der Freisinger Bischofskonferenz zu benennende kirchliche Stelle monatlich "pauschalierte Zahlungen" nach den folgenden Bestimmungen:

  • für den Erzbischof von München und Freising Grundgehalt der Besoldungsgruppe B 10 sowie eine monatliche Dienstaufwandsentschädigung in Höhe von 130 Euro (d.h. 11.126,01 + 130 Euro, macht monatlich: 11.256,01 Euro monatlich);
  • für den Erzbischof von Bamberg Grundgehalt der Besoldungsgruppe B 9 sowie eine monatliche Dienstaufwandsentschädigung in Höhe von 110 Euro (d.h. 9.452,31 + 110 = 9.562,31 Euro monatlich);
  • für die Bischöfe von Augsburg, Eichstätt, Passau, Regensburg und Würzburg jeweils das Grundgehalts der Besoldungsgruppe B 6 sowie eine monatliche Dienstaufwandsentschädigung in Höhe von je 90 Euro (8.062,78 + 90 = 8.152,78 Euro monatlich).
  • für die 14 Dignitäre jeweils das Grundgehalt der Besoldungsgruppe B 3 ( d.h. 14mal 6.786,05 Euro monatlich);
  • für 43 Kanoniker jeweils das Grundgehalt der Besoldungsgruppe A 16 Stufe 11 (d.h. 43mal 6.146,02 Euro monatlich);
  • für 17 Kanoniker jeweils das Grundgehalt der Besoldungsgruppe A 15 Stufe 9 (d.h. 17mal 5 158,38 Euro monatlich);
  • für 23 Domvikare jeweils das Grundgehalt der Besoldungsgruppe A 14 Stufe 9 (d.h. 23mal 4.614,77 Euro monatlich);
  • für 19 Domvikare jeweils das Grundgehalt der Besoldungsgruppe A 13 Stufe 4 (d.h. 19mal 3.574,36 Euro monatlich).
  • Weiterhin gibt es noch detaillierte prozentuale Zulagen zu den Bezügen der acht Weihbischöfe und der sieben Generalvikare sowie das volle Gehalt für einen hauptamtlichen bischöflichen Sekretär und sechs nebenamtliche bischöfliche Sekretäre.

Zu den laufenden und künftigen Versorgungsaufwendungen der Erzbischöfe, Bischöfe, Dignitäre und Kanoniker leistet der Freistaat Bayern zudem einen monatlichen pauschalen Zuschuss in Höhe von 30 Prozent der oben genannten Bezüge.

Und wozu das Ganze? Es hat den Zweck, dass der Staat nicht mehr die Bezüge der Geistlichen bezahlt, denn, so formuliert es der Gesetzentwurf: "Dem Gedanken der organisatorisch-institutionellen Trennung von Kirche und Staat entspricht es besser, wenn die Kirche die Geistlichen selbst besoldet und der Staat hierfür (pauschale) Erstattungszahlungen leistet. Der Gesetzentwurf sieht deshalb pauschale monatliche Zahlungen an eine von der Freisinger Bischofskonferenz zu benennende kirchliche Stelle vor. Diese übernimmt dann die individuelle Berechnung für die einzelnen Geistlichen und die Auszahlung der Bezüge."

Der Erzbischof von Köln, Julius Kardinal Meisner, war auch bisher schon stets der Meinung, dass er nicht vom Staat bezahlt werde, da auf seinem Kontoauszug als Absender ja schließlich die Erzbischöfliche Finanzkammer stehe, er also von der Kirche bezahlt werde. Dass in den Verhandlungen mit dem Land NRW ebensolche Besoldungsregeln festgelegt wurden (Erzbischof Meisner bekommt auch Bezüge nach B 10) und daraufhin das Erzbistum für die Mitglieder des Domkapitels "pauschal" rund 1,8 Millionen Euro überwiesen bekommt, entzieht sich offensichtlich seinem geistigen Horizont. So wird aus den Staatsgeldern aller Steuerzahler durch Kontowechsel und Geldwäsche kirchliches Geld.

Das gleiche Prinzip gilt auch für die evangelischen Landeskirchen.

Und so wird es im Haushaltsplan von Bayern zukünftig ebenso schlicht heißen wie bei den Zahlungen an die Kirchen z.B. im Haushaltsplan von NRW "Zuschüsse an die Evangelischen Kirche" und "Zuschüsse an die Katholische Kirche" mit jeweils einer 'Pauschalsumme'. Damit wird gegenüber den Bürgern klar gemacht wird, dass die Bischöfe nicht mehr vom Land bezahlt werden, da das die Kirchen ja jetzt völlig alleine individuell ausrechnen und auszahlen.

Die Fraktionen im Bayerischen Landtag stimmten am vergangenen Dienstagabend dieser versuchten Volksverdummung zu.

C.F.