Gut ohne Gott? – Na klar!

humanisteninnen.gif

HumanistInnen auf dem Humanistentag / Alle Fotos © Evelin Frerk

HAMBURG. (hpd) Der erste Tag des Deutschen Humanistentags zeigte bereits den bunten Fächer an Themen, den es auch in den kommenden Tagen geben wird. Die ReferentInnen stellten dabei die Fragen von Staat und Kirche, Beteiligung von Säkularen, nach weltlicher Feierkultur und weiterem zur Diskussion. Die Moderation des langen Tages lag bei Volker Panzer.

Der Deutsche Humanistentag wurde von Konny G. Neumann mit dem Hinweis eröffnet, dass es sich dabei nicht um eine Gegenveranstaltung zum Kirchentag versteht, sondern zeigt, dass auch die Humanisten in der Lage sind, auf nationaler Ebene zusammen zu kommen. Er sieht es als großen Erfolg an, dass alle säkularen Verbände hier versammelt sind und hofft, dass dieser Humanistentag eine Pilotveranstaltung für eine Serie solcher Veranstaltungen werde.

Staat und Kirche

Ingrid Matthäus-Maier, ehemalige Verwaltungsrichterin und langjähriges Mitglied des Deutschen Bundestages, Sprecherin von GerDiA, sprach zum Auftakt über Staat und Kirche in Deutschland. Grundsätzliche Regelungen sind im Grundgesetz in Art. 4 und 140 fixiert, d. h. die Religionsfreiheit und die Kirchenartikel der Weimarer Verfassung. Grundlegendes Element ist die Bestimmung: „Es gibt keine Staatskirche“. Nach dem Bundesverfassungsgericht ist der Staat Heimstatt aller Bürger, nicht nur der religiösen. Die einzigen Ausnahmen sind der Art. 7 GG (Religionsunterricht als Bekenntnisunterricht) und der Art. 137,5 WRV, der den Religionsgesellschaften den Status von privilegierten Körperschaften des öffentlichen Rechts einräumt. Das Ganze nennt sich dann „hinkende Trennung“ von Staat und Kirche.

Damit ist das Verhältnis Staat und Kirche aber nun keineswegs ausreichend beschrieben. In mehreren Beispielen verdeutlichte sie, wo noch weitere Aspekte von Staat und Kirche bestehen, die Veränderungen bedürfen.

Erstens die Staatsleistungen abzulösen, wofür seit 1919 (Art. 138,1 der Weimarer Reichsverfassung) das Verfassungsgebot der Beendigung der finanziellen Verbindung zwischen Staat und Kirchen bestehe. Diese Zahlungen, die auf vordemokratischen Rechtstiteln beruhen, seien nicht mehr zeitgemäß. Zweitens und wesentlich, die Regelungen des „Dritten Weges“, die den Kirchen nicht nur Sonderechte im kollektiven Arbeitsrecht einräume, sondern insbesondere auch im individuellem Arbeitsrecht der Loyalitätsrichtlinien, für die sie eine Anzahl von konkreten, individuellen Beispielen nannte. Basis ist dafür u. a. die Veränderung des Rechts der Religionsgesellschaften, ihre eigenen Angelegenheiten selbstständig zu ordnen und zu verwalten, durch das Bundesverfassungsgericht, das die Kirchen ein Selbstbestimmungsrecht hätten. Veränderungen seien schwierig, da die „Caritas-Legende“ – das die Kirchen ihre sozialen Einrichtungen überwiegend aus der Kirchensteuer finanzieren - immer noch weit verbreitet sei. Das Betriebsverfassungsgesetzt gilt nicht für die Kirchen. Das gilt es zu ändern.

Viertens schilderte Ingrid Matthäus-Maier die ursprünglichen Regelungen zur Kirchensteuer und die heutige Situation. Am Beispiel der aktuell in Beratung befindlichen Kapitalertragssteuer schilderte sie, wie die Banken als Kirchenbüttel eingespannt werden sollen.

Fünftens, die Theologischen Fakultäten und die Konkordatslehrstühle, sechstens der Religionsunterricht, siebtens die Steuerbefreiungen der Kirchen (Grundsteuerbefreiung, Gebühren, Gerichtskosten, …), achtens, diverse Kleinigkeiten, wie zum Beispiel die Zuschüsse für die Kirchen- und Katholikentage.

Religionsunterricht für alle?

Prof. Helmut Kramer lenkte die Aufmerksamkeit auf Geschehnisse in Hamburg, wo eine „Akademie der Weltreligionen“ besteht, die einen Lehrplan mit Religionsunterricht für alle in Arbeit habe. Unter Leitung der evangelischen Kirche (aber nach den Staatsverträgen mit den Muslimen auch unter deren Beteiligung) wird - ohne Beteiligung säkularer Organisationen – dieses Projekt mit drei Millionen Euro durch das Bundesforschungsministerium finanziert. Das Projekt heißt dafür „Religion und Dialog in modernen Gesellschaften. Voraussetzungen und Grenzen des interreligiösen Dialogs".

Auf ein Schreiben an den Leiter Prof. Weise habe man keine Antwort erhalten. Den Säkularen wird also keine Kompetenz in ethischen Fragen zugebilligt. Das Ganze entspreche den Darstellungen von Wolfgang Thierse (MdB/SPD), der behauptet, dass die Laizisten einen „Staatsatheismus etablieren“ wollen.