Rekatholisierung verstorbener Ungläubiger

Zu Allerseelen wusste die österreichische katholische Kirche via Rundfunk

zu verkünden: Man missachte den Willen Verstorbener und rühmt es als barmherzige Tat

 

LINZ. (hpd) ORF-Radio Ö1 am 2.11.07 - in der Sendung "Religion aktuell" um 17h55 - wird in zustimmender Form darüber berichtet, dass die katholische Kirche in der Regel den Wünschen von Angehörigen nachkommt, auch ausgetretene Ex-Katholiken mit einem katholischen Begräbnis zu verabschieden, die Frage, ob man damit nicht den Willen oder die Gesinnung des Verstorbenen missachtet, findet keine Erwähnung.

Wenn Menschen aus der katholischen Kirche austreten, dann denken sie sich in der Regel was dabei - sie zeigen durch den Austritt, dass sie mit dieser Religionsgemeinschaft nichts mehr zu tun haben wollen.

Auch zu Nichtkatholiken Gewordene sterben irgendwann und werden begraben. Wenn sich nun irgendwelche katholisch geprägte Verwandte einbilden, es wäre notwendig, dass der oder die ausgetretene Verstorbene mit einer kirchlichen Veranstaltung verabschiedet werden müsse, dann hat sich die katholische Kirche nun anscheinend darauf festgelegt, die Gesinnung der Verstorbenen zu ignorieren, zu missachten, ihr zuwiderzuhandeln und Wünsche von Verwandten als Grund für eine Rekatholisierung von Toten zu missbrauchen.

Konfessionsfrei auch nach dem Tod

Ein derartiges Verhalten verstößt gegen das Recht auf Religionsfreiheit, ein Konfessionsfreier hat das Recht zu haben, es auch nach dem Tod bleiben zu dürfen, Verwandte können nicht über das religiöse Verhalten von Toten bestimmen und Religionsgemeinschaften haben das zu respektieren!

Erinnert sei unter anderem an den bayerischen Schauspieler Helmut "Monaco Franze" Fischer (1926-1997), der in Anbetracht des Umstandes, dass der italienische Schauspieler Marcello Mastroianni (1924-1996) bei seinem Begräbnis - gegen seine Gesinnung! - religiös belästigt wurde, notariell festlegte, keine Geistlichen bei seinem Begräbnis haben zu wollen.

Daher liebe Ungläubige: wappnet Euch! Die katholische Kirche könnte Euch noch im Tode verfolgen!

Vielleicht brauchen wir hinkünftig fallweise nicht nur eine "Patientenverfügung" gegen ein Dasein im Koma, sondern auch eine "Begräbnisverfügung" gegen katholisches Beisein bei der Beisetzung.

Erwin Peterseil