Säkulare Verbände, 1. Folge: BFGD

In zwangloser Reihenfolge wird der Humanistische Pressedienst Darstellungen der einzelnen Verbände über die Verbandsgeschichte

und ihre heutigen Positionen veröffentlichen. Diese Texte sind die Sichtweise der Verbände selber. Die Darstellungen beginnen mit dem „Bund Freireligiöser Gemeinden Deutschlands“.

 

Die Freireligiösen Gemeinden im geschichtlichen Wandel

von Erich Satter

 

Bevor auf die Freireligiösen Gemeinden im Einzelnen eingegangen werden kann, erweist sich eine Analyse über Sinn und Bedeutung des Adjektiv „freireligiös“ als hilfreich. Der Sinn des sprachlichen Ausdrucks freireligiös ist die Kennzeichnung einer religiösen Haltung, welche frei ist von Glaubensvorschriften und Dogmen, also frei in der Religion. Dabei wird Religion, - im Sinne des Goethewortes: „Wer Wissenschaft und Kunst besitzt, hat auch Religion; wer jene beiden nicht besitzt, der habe Religion!“, - philosophisch gedeutet. Die Bedeutung des Adjektivs „freireligiös“ unterlag im Laufe der Geschichte Wandlungen und ist deshalb vielfältig. So wird freireligiös gelegentlich sowohl als frei in der Religion, wie auch als frei von Religion verstanden. Der Sinn des Substantivs Religion dagegen sperrt sich einer eindeutigen Auslegung. Sein Bedeutungsgehalt ist ebenfalls breit gefächert und erschließt sich erst im linguistischen Kontext.

Gegenstand der Begriffsbildung „freireligiös“ im Zusammenhang mit den Freireligiösen Gemeinden, ist die Gründung des „Bundes Freireligiöser Gemeinden Deutschlands“ (BFGD) 1859 in Gotha. Hier schlossen sich die so genannten „Protestantischen Lichtfreunde“, unter Leberecht Uhlig (1799-1872), Eduard Baltzer (1814-1887) und Julius Rupp (1809-1884), - dem Großvater von Käthe Kollwitz (1867-1945) - den „Deutschkatholiken“ unter Johannes Ronge (1813-1887), Robert Blum (1807-1848) und Karl Schurz (1829-1906) an. Daraufhin änderten die Deutschkatholiken ihren Namen in freireligiös, um beiden Gruppierungen gerecht zu bleiben. Hintergrund der „Deutschkatholischen Gemeinden“ ist ein Protestschreiben des katholischen Priesters Johannes Ronge an den Bischoff Arnoldi zu Trier anlässlich der Ausstellung des „Heiligen Rockes“ 1844. Dieses Sendschreiben wurde in den „Sächsischen Vaterlandsblätter“ veröffentlicht, dessen Herausgeber Robert Blum war. Die Reaktion in der Bevölkerung war überwältigend. Überall bildeten sich aus der Katholischen Kirche heraus freie Gemeinden. Sie nannten sich zur Unterscheidung „Deutsch-katholisch“. Dieser Entwicklung ging mit den „Lichtfreunden“ eine Bewegung der Evangelischen Kirche voraus, die besonders im mitteldeutschen Raum entstanden war.

Ideen der Aufklärung und des Neuhumanismus bildeten die Voraussetzung zur Gründung dieser neuen Religionsgesellschaft, in der auch Impulse des Vormärzes nachwirkten. „Frei sei der Geist und ohne Zwang der Glaube“, wurde zu ihrem Motto. Viele führende Persönlichkeiten waren ehemalige Mitglieder des Paulskirchen-parlaments. Zunächst blieben sie jedoch einem „freien Christentum“ verbunden, was u. a. ein Gesangbuch mit dem Titel „Gesänge für freie religiöse Gemeinden“, herausgegeben 1868 von den Freireligiösen Gemeinden Frankfurt am Main, Offenbach und Wiesbaden beweist. Die Loslösung von den christlichen Wurzeln fand nur allmählich statt und zog sich - mit unterschiedlichen regionalen Ausprägungen -, bis zur Jahrhundertwende hin.

Positiv beeinflusst wurde diese emanzipatorische Entwicklung durch die Religionskritik von Ludwig Feuerbach (1804-1872), für den das Urphänomen der Religion der Wunsch nach der Überwindung des Todes ist. Er sieht am Grabe der Menschheit die Geburtsstätte der Religion und weist mit dem Ausspruch: „Der Mensch schuf Gott nach seinem Bilde“, darauf hin, dass sich die Menschen mit dem Gottesbegriff quasi selbst idealisierten. Seine Projektionsthese besagt, dass die kleinen Leute ihre großen Wünsche, Phantasien und Sehnsüchte auf einen „Götterhimmel“ projizieren. Für ihn galt, diese wieder auf die Erde zurückzuholen: Gott ist nicht die Liebe, sondern die Liebe ist göttlich – nicht selig werden, aber glücklich und ungestört denken können, so sinngemäß seine Forderungen. 1870 nahm Ludwig Feuerbach als Gast an der Bundesversammlung des „Bundes Freireligiöser Gemeinden Deutschlands“ in Nürnberg teil. Sein Freund, der prominente freireligiöse Prediger Carl Scholl (1820-1907), hielt zwei Jahre später für ihn die Grabrede.

Den Forderungen Feuerbachs schlossen sich auch die „Deutschen Freidenker“ an, welche 1881 von Ludwig Büchner (1824-1899) gegründet wurden. Ihre Wurzeln gehen auf die englischen Deisten zurück. Danach ist ein freethinker, ein Mensch der frei von religiösen Dogmen denkt. Im Gegensatz zu den Freireligiösen lehnen jedoch die Freidenker jede Form von Religion ab. Einigkeit bestand mit den damals überwiegend pantheistisch geprägten Freireligiösen nur in der Frontstellung gegen den Klerikalismus und dem Einsatz für Geistes- und Gewissensfreiheit, nicht aber in Bezug auf Religion. Die freireligiöse Position beschreibt Gustav Tschirn (1865-1932) dann so: „Welch eine Riesentorheit [...] wäre es, die unsagbare Kraft und Fülle des Geistes, die in der Religion enthalten ist, jetzt gleichsam auf den Kehrichthaufen zu werfen; jetzt wo Religion im Zerfall der Schalen, erst ihren wahren Kern erweisen will“. Tschirn sah den Kern der Religionen im Mythos als gespeicherte und komprimierte Lebensgeschichte, die als tradierte Erzählung dem Leben der einzelnen Menschen und Gruppen Zusammenhalt, Sinn und Deutung für ihren Lebensvollzug geben soll. Auch für Ludwig Feuerbach war Religion identisch mit dem Wesen des Menschen: „Ich verneine das phantastische Scheinwesen der Religion und Theologie nur, um das wirkliche Wesen des Menschen zu bejahen“.

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) Der Ideologiekritiker Ernst Topitsch (1919-2003) bringt viel später das Thema mit der Theorie der „Plurifunktionalen Führungssysteme“ auf den Punkt. Diese besagt, dass bei allen Kulturen die gleichen Voraussetzungen zum Mythos führen: Informationsgewinnung, Verhaltenssteuerung und Befriedigung emotionaler Bedürfnisse. Wenn er dann in biomorphe, soziomorphe und technomorphe Projektionen differenziert, scheint er über Feuerbach hinaus zu gehen. - Dieser kurze Hinweis soll die Auseinandersetzung der Freireligiösen mit den Freidenkern bezüglich des Religionsbegriffes und des philosophischen Anspruchs - einst und jetzt -, wertungsfrei transparent machen.

Daneben entstanden als dritte Gruppierung die „Proletarischen Freidenker“, welche sich aber mehr einem Dialektischen Materealismus verpflichtet fühlten. Gleichwohl ging auch von ihnen eine emanzipatorische Kraft aus. Während jedoch mit den bürgerlichen Freidenkern eine freundschaftliche Beziehung bestand - der Vorsitzende des Bundes Freireligiöser Gemeinden, von 1891 bis 1932, Gustav Tschirn, war gleichzeitig Präsident der Freidenker -, blieb das Verhältnis zu den Proletarischen Freidenker vergleichsweise distanziert. Dennoch gab es gemeinsame Aktivitäten und partiell auch organisatorische Verbindungen. Ein Zusammenschluss zwischen den bürgerlichen Freidenker und den Freireligiösen entstand im „Volksbund für Geistesfreiheit“, den aber die südwestdeutschen Freireligiösen, mehr kulturchristlich als freigeistig orientiert, bald wieder verließen.

Da Geistesfreiheit stets im Widerspruch zu jeder Diktatur steht, sei sie nun von rechts oder links, wurden im Nationalsozialismus die freireligiösen Vereinigungen zerschlagen bzw. zum größten Teil gänzlich verboten. Dabei ist der Sonderweg einer germanophil-neuheidnisch bis kulturchristlichen Minderheit zu beklagen, welche sich der nationalsozialistischen Bewegung anpasste und bei deren religiös-weltanschaulichen Auffassungen auch teilweise Anklänge an Gedanken von Rudolf Steiner (1861-1925) und Mathilde Ludendorff (1877-1966) zu finden sind. Diese Abweichler waren hauptsächlich unter den südwestdeutschen Freireligiösen zu finden, welche vorab schon den Volksbund für Geistesfreiheit verlassen hatten. Allen voran Clemens Taesler (1887-1969) von der Freireligiösen Gemeinde Frankfurt am Main - heute „Unitarische freie Religionsgemeinde Frankfurt“ -, und Max Gehrmann (1891-1971) Freireligiöse Gemeinde München, ab 1934 Freireligiöse Gemeinde Offenbach sowie Rudolf Walbaum (1869-1948) Freie Protestanten Alzey und Georg Pick (1892-1972) Freireligiöse Gemeinde Mainz. Die Freireligiöse Gemeinde Mainz wurde später in Freie Religionsgemeinde umbenannt und heißt jetzt wieder Freireligiöse Gemeinde, gehört aber nicht mehr zum BFGD. Es ist im nachhinein schwer nachvollziehbar, ob die Anpassung dieser Abweichler aus Überzeugung geschah, - aus Opportunismus wie bei den Kirchen, - oder ob es nur ein verzweifelter Versuch war, als Organisation zu überleben. Wahrscheinlich fällt alles mit verschiedenen Schwerpunkten zusammen.

Der überwiegende Teil der Freireligiösen Gemeinden zeichnete sich jedoch durch eine massive Frontstellung gegen den Faschismus aus und wurde verboten. Einer der Gründe war die Weigerung den so genannten „Arierparagraphen“ in die Satzung aufzunehmen, mit dem Mitglieder jüdischer Abstammung auszuschließen gewesen wären, aber mehr noch wegen ihrer liberal bis sozialistisch geprägten politischen Grundorientierung. Die Speerspitze des Verbots richtete sich jedoch gegen die kompromisslosen Forderungen nach Geistes- und Gewissensfreiheit. Damit kann keine Diktatur leben.

Allerdings setzte die mehr völkisch orientierte Minderheit ihren Sonderweg fort und versuchte durch Anpassung zu überleben, was ihnen auch gelang. Sie opferten dabei die Geistesfreiheit einer vermeintlichen Gleichheit. Diese Gleichheit bestand in einer kleinen Schnittmenge germanischer Religiosität, welche sowohl in der freireligiösen Weltschau, wie auch in der nationalsozialistischen Weltanschauung vorhanden war. Der Direktor der Theologischen Fakultät der Universität Marburg, Prof. Dr. Dr. Ernst Benz, dazu 1952 in einem Gutachten: „Die Freireligiöse Bewegung begründet sich auf denselben geistigen Traditionen, die zum Teil auch die nationalsozialistische Weltanschauung für sich in Anspruch genommen hat. So bezieht sie sich zur Begründung ihrer freireligiösen Haltung immer wieder auf die alten deutschen Mystiker wie Meister Eckhardt, auf religiöse Denker der Philosophie des deutschen Idealismus und auf Nietzsche. Ebenso gehört es mit zu den wesentlichen Voraussetzungen der freireligiösen Betrachtung der Religionen, dass sie neben dem Christentum und den verschiedenen asiatischen Religionen auch der germanischen Religion als einer der vielen Ausdrucksformen der Religion eine aufmerksame Beachtung schenkt. [...] Die Freireligiöse Bewegung, die also durchaus bereit ist, das echte religiöse Anliegen der germanischen Religion ebenso positiv zu bewerten wie das Erbe anderer Religionen, hat sich deswegen mit größtem Widerstand gegen den Versuch gewandt, im Zeichen des Nationalsozialismus einen „Gottglauben“ obligatorisch zu machen. [...] Pick hofft allerdings, dass dieses Bündnis der freigesinnten und freireligiösen Elemente zu um so energischeren Widerstand gegen den Faschismus zusammenfinden werde“.

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)

Das war leider ein Trugschluss. Dazu zählen auch die Bemühungen von Carl Peter (1874-1958) der nach dem plötzlichen Tod von Gustav Tschirn den BFGD als Geschäftsführer vertrat. Er versuchte in der Wirrnis einer sehr schwierigen Zeit eine Zusammenarbeit mit Jakob Wilhelm Hauer (1881-1962) dem Vorsitzenden der „Deutschen Glaubensbewegung“ und scheute selbst den Kontakt mit der dubiosen „Gemeinschaft Deutscher Volksreligion“ nicht, was aus heutiger Sicht kaum nachvollziehbar ist und immer wieder zu tiefgreifenden Missverständnissen führt.

Trotz den verschiedenen Rettungsversuche - über deren Motive man durchaus geteilter Meinung sein kann -, wurde der Bund Freireligiöser Gemeinden Deutschlands (BFGD) mit einem Schreiben der Gestapo vom 20. 11. 1934 durch den preußischen Ministerpräsidenten Hermann Göring (1893-1946) verboten und das Vermögen beschlagnahmt. Begründung: Die Freireligiösen Gemeinden seien eine Zufluchtstätte ehemaliger Kommunisten und Sozialdemokraten und damit eine Auffangstation für staatsfeindliche Elemente. Das Verbot war von dem katholischen Reichsführer der SS Heinrich Himmler (1900-1945) gegengezeichnet.

Nach dem 2. Weltkrieg erlaubten die Alliierten in den drei Westzonen nur die Gründung Freireligiöser Gemeinden, nicht aber von Freidenkern, während in der Ostzone eher das Gegenteil der Fall war. Damit organisierten sich in der damaligen BRD alle Freigeister unter dem Dach des „Bundes Freireligiöser Gemeinden Deutschlands (BFGD)“. Während sich die Proletarischen Freidenker zunächst zurückhielten vereinigten sich die bürgerlichen Freidenker weitgehend mit den Freireligiösen, einschließlich jener Freireligiösen, welche als Organisation überlebten, nun aber keine germanophilen Visionen mehr vertraten. Einige Gruppierungen nannten sich jedoch um und blieben dem BFGD fern. Auch nicht alle ehemaligen Mitglieder der verbotenen Gemeinschaften schlossen sich wieder Freireligiösen Gemeinden an. Die Gruppen, welche sich wie die beiden Großkirchen verhielten, behielten ihre Mitglieder, während die Gemeinschaften, welche dem Faschismus die Stirn boten, sich einem mühsamen Neuaufbau unterziehen mussten und niemals mehr den Mitgliederstand erreichten, den sie vor dem Verbot hatten. Das verschiebt natürlich auch das Bild der Mitgliederzahlen ehemals angepasster Gemeinden zu den jetzigen Mitgliederzahlen der Gemeinden, welche im 3. Reich verboten waren. Der BFGD, als Körperschaft des öffentlichen Rechts, ist sich jedoch stets treu geblieben und eindeutig antifaschistisch, pazifistisch, antiklerikal und religionskritisch aber nicht religionsfeindlich. Er wurde 1949 wieder ins Leben gerufen.

Unter seinem Präsidenten Wilhelm Bonness (1912-1995) erlebte der BFGD Mitte des vorigen Jahrhunderts noch einmal eine Blüte, welche durch einen semantischen Streit um Sinn und Bedeutung des Adjektivs „freireligiös“ jäh zu Ende ging. Die einen wollten frei in der Religion und die anderen frei von Religion sein. Obwohl der BFGD beide Möglichkeiten in Reflexion gerade als Wesen seiner Weltschau deutete, kam es zu Austritten ganzer Gemeinschaften und auch Landesgemeinschaften, wobei sich die Feststellung von Jürgen Habermas „Aufklärung ohne Wissenschaft führt zur privaten Esoterik“, zu bewahrheiten scheint. Die Namensänderungen, die mit einher gingen, hatten diesmal andere Gründe. Interessant ist aber, dass bei Volkszählungen, die Zahl derjenigen, welche als Bekenntnis „freireligiös“ angeben, die Zahl derer, die Mitglieder einer Freireligiösen Gemeinde sind, um ein Vielfaches übersteigen.

Wenn auch der BFGD als älteste freigeistige Organisation der Bundesrepublik Deutschland gegenwärtig nur noch in drei Bundesländern vertreten ist, zählt er dennoch auf Grund seiner Geschichte, seiner gesellschaftlichen Anerkennung und der Tatsache, dass er als einzige freigeistige Bundesorganisation Körperschaftsrechte besitzt, zu den bedeutendsten freigeistigen Gemeinschaften in der Bundesrepublik Deutschland. Seine Anhänger sind überwiegend pantheistisch bis atheistisch geprägte Agnostiker und die Traditionsbezeichnung „freireligiös“ hat mehr juristische als inhaltliche Bedeutung. Die Verfassungswirklichkeit in unserer Rechtsgesellschaft ist leider wieder so, dass den Religionsgesellschaften mehr Rechte eingeräumt wird als den Weltanschauungsgemeinschaften. Der inhaltliche Religionsbezug beschränkt sich weitgehend auf die Anerkennung emotionaler Bedürfnisse: „höchste Reflexion von Geist und Gefühl bei dem Versuch einer diesseitsorientierten Sinnfindung im Dasein“. Die Mitglieder definieren sich sowohl frei in wie auch frei von Religion. Ethisch fühlen sie sich einem wertbewussten Humanismus und einer positiven Toleranz verpflichtet, setzen sich für die Trennung von Staat und Kirche ein und fordern aktive Religions- und Weltanschauungsfreiheit, wobei die Unterscheidung von Religion und Weltanschauung in der offenen Fraglichkeit bleiben muss.

Der „Bund Freireligiöser Gemeinden Deutschlands KöR“ (BFGD) ist Mitglied im „Dachverband freier Welt-anschauungsgemeinschaften e.V.“ (DFW), vormals „Deutscher Volksbund für Geistesfreiheit e.V.“ (DVfG).


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) Ludwig Feuerbach „Das Wesen der Religion“

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) Das vollständige Gutachten ist nachzulesen in „Geschichte der Freireligiösen Gemeinde Wiesbaden“, herausgegeben von Erich Satter, Wiesbaden 2005.