Weltanschauungsfreiheit durchsetzen

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Kreuz (Detail) / Foto: Stihl024 (pixelio)

HAGEN. (ibka/hpd) Kruzifixe in Klassenräumen staatlicher Schulen verstoßen gegen die Religionsfreiheit. Es ist ermutigend, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte dies nun klargestellt hat. Dabei ist es ja gerade für Deutschland nichts Neues.

Schon 1995 hat das Bundesverfassungsgericht mit Blick auf Bayern festgestellt, dass ein Schulkreuz gegen die weltanschauliche Neutralität des Staates verstößt. Mit einer Verbannung religiöser Symbole aus dem öffentlichen Raum - wie von Verfechtern des Schulkreuzes behauptet - hat das gar nichts zu tun.

Der/die Bürger/in darf vom Staat erwarten, dass dieser ihm bzw. seinen Kindern nicht das Symbol einer bestimmten Religion vor die Nase hält. Der Staat ist eben kein christlicher - und auch kein atheistischer -, sondern er darf sich mit keiner Religion oder Weltanschauung identifizieren.

Das Recht auf Weltanschauungsfreiheit ist leider keine Selbstverständlichkeit. Um es durchzusetzen, braucht es Menschen, die dieses Recht auch gegen Widerstände beanspruchen. So wie die Klägerin im aktuellen Schulkreuz-Fall, die mit Unterstützung der UAAR vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte schließlich Erfolg hatte.

Auch für Deutschland ist zu hoffen, dass wieder Bewegung in die Debatte um das Schulkreuz kommt. Die Umsetzung des erwähnten Urteils des Bundesverfassungsgerichts steht immer noch aus. Stattdessen muss in jedem Einzelfall der Anbringung des Kruzifixes widersprochen werden. Damit ist es nach wie vor von der Initiative Einzelner abhängig, ob der Staat seiner Pflicht zur weltanschaulichen Neutralität nachkommt.

Der IBKA wird hier das ihm Mögliche tun, um Betroffene zu unterstützen. Im Fall der Kirchenaustrittsgebühr hat der IBKA bereits einen Kläger dabei unterstützt, den Fall bis vor den Europäische Gerichtshof für Menschenrechte zu bringen - hier leider ohne Erfolg. Der aktuelle Schulkreuz-Fall zeigt aber, dass Erfolge durchaus möglich sind.

René Hartmann